Dem CDU-Landtagsfraktionschef wird von Parteikollegen Wahlmanipulation vorgeworfen. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Parteifreunde werfen dem Chef der CDU-Landtagsfraktion vor, er habe eine interne Wahl manipuliert. Doch das ist unbelegt.

Stuttgart - Der Fraktionschef der CDU im Stuttgarter Landtag, Wolfgang Reinhart, sieht sich im heimischen Tauberbischofsheim innerparteilichen Vorwürfen ausgesetzt. Vier Mitglieder des CDU-Stadtverbands behaupten, bei einer Delegiertenwahl Ende Oktober im Tauberbischofsheimer Fechtzentrum sei es unter Reinharts Leitung zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Sie hätten deshalb eine Wahlanfechtung beim Kreisparteigericht des CDU-Bezirksverbands Nordwürttemberg in Stuttgart eingereicht, sagte Wolfgang Mika, einer der Klagenden, unserer Zeitung.

Bei der Versammlung ging es um die Wahl von 35 Delegierten für eine Wahlkreisvertreterversammlung, die den CDU-Direktkandidaten für den Bundestagswahlkreis Odenwald-Tauber nominiert. Der Wahlkreis gilt als sichere Bank für die Christdemokraten. Der Bundestagsabgeordnete Alois Gerig, der ihn mehrere Male direkt für die CDU gewonnen hat, tritt 2021 nicht mehr an. Um seine Nachfolge als Direktkandidat bewerben sich sowohl die Tauberbischofsheimer Rechtsanwältin Nina Warken als auch der Bürgermeister von Assamstadt, Joachim Döffinger. Warken war 2013 erstmals über die Landesliste in den Bundestag eingezogen, schied 2017 aber aus, da die Kandidaten der CDU-Landesliste nicht zum Zug kamen. Im November 2018 rückte Warken für Stephan Harbarth nach, der zum Bundesverfassungsgericht wechselte. Bei der Wahl 2021 will die Rechtsanwältin, die in früheren Jahren in Reinharts Kanzlei gearbeitet hat, direkt ins Parlament einziehen.

Keine geheime Wahl möglich?

Die Vorwürfe gipfeln im Kern darin, dass Reinhart, der den CDU-Kreisverband Main-Tauber führt, mit unlauteren Mitteln versucht, Warken als Direktkandidatin zu verhindern und sie mit einem guten Listenplatz abzuspeisen. „Es geht nicht darum, Mehrheiten für den einen oder anderen Kandidaten zu organisieren, das ist ein normaler demokratischer Prozess“, sagt Mika. Aber die Regeln, die sich die Partei selbst gegeben habe, müssten eingehalten werden. Dies sei bei der Versammlung nicht der Fall gewesen. So hätten etwa Personen mitgestimmt, die nicht in Tauberbischofsheim wohnen und deshalb vermutlich nicht stimmberechtigt waren, sagt Mika. Auch eine geheime Wahl sei de facto nicht möglich gewesen, weil es nur eine einzige Wahlkabine gegeben habe. Auch seien Kandidaten, die auf dem Wahlzettel standen, gleichzeitig Mitglied der Zählkommission gewesen. Und all das sei unter Reinharts Augen als Versammlungsleiter geschehen.

Kreisparteigericht entscheidet

Reinhart weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Es sei der Versuch, im Nachhinein eine Affäre zu konstruieren, die es in Wahrheit gar nicht gebe, sagt der Jurist. Die Versammlung lief nach seiner Darstellung „ordnungsgemäß und regelgerecht“. Die Vorschriften der Parteisatzung und der Verfahrensordnung seien eingehalten worden: „So weit ich das sehen kann, hat es keine Regelverstöße gegeben.“

So sei nicht angreifbar, dass Mitglieder an der Wahl teilnahmen, die nicht in Tauberbischofsheim wohnen. Auch die Einhaltung des Wahlgeheimnisses sei in der großen Halle mit 1500 Sitzplätzen möglich gewesen. Bestätigt sieht sich Reinhart nun durch eine Nachzählung der Stimmzettel durch einen früheren Notar. Um die Fakten zu klären, habe der CDU-Stadtverband eine unabhängige Überprüfung veranlasst, teilte am Dienstag dessen Vorsitzender Philipp Hess mit. Am 12. November seien dazu die Wahlurnen geöffnet worden.

Außer einem unwesentlichen „Übertragungsfehler“ infolge unleserlicher Schrift seien keine Unregelmäßigkeiten erkennbar. Der Vorwurf, es sei bei der Auszählung nicht mit rechten Dingen zugegangen, sei entkräftet, befindet Hess. Nun nimmt sich das Parteigericht der Sache an.