„Regelungsbefreiungsgesetz“ klingt kompliziert, doch es soll helfen, unnötige bürokratische Verfahren zu erleichtern. Die CDU möchte Esslingen zum Vorreiter machen.
„Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout“, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz festgestellt. Dieser Diagnose würden sich viele anschließen – „Bürokratieabbau“ wird in Wahlkämpfen oft und gern gefordert. Doch mit der Umsetzung hapert es. Vielen drängt sich gar der Eindruck auf, dass Gesetze, Regelungen und Verordnungen in den letzten Jahren eher noch komplexer und damit hemmender geworden sind. Die Landesregierung möchte nun mit einem Regelungsbefreiungsgesetz gegensteuern, das Kommunen die Möglichkeit eröffnet, probeweise neue und einfachere Wege zu gehen. Tim Hauser, Chef der Esslinger CDU-Ratsfraktion, und der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Deuschle wollen Esslingen zum Vorreiter in Sachen Bürokratieabbau machen. Und sie fordern die Stadtverwaltung auf, gerüstet zu sein, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt.
Wenn die beiden Christdemokraten mit Bürgern, ehrenamtlich Engagierten, Handwerkern, Kulturtreibenden oder Unternehmern sprechen, bekommen sie immer wieder Beispiele für überbordende Regelungen und Verordnungen zu hören, die vieles bremsen und deren Sinn sich selbst versierten Politikern oft nicht so recht erschließt. „Natürlich müssen sich Verwaltungsmitarbeiter an die gesetzlichen Vorgaben halten“, betont Tim Hauser. „Doch es gibt viele Beispiele für Regelungen, die das Leben nicht besser oder sicherer machen, sondern unnötig komplizierter. Hier müssen wir ansetzen.“
Landtagsabgeordneter Deuschle: Regeln müssen auch mal hinterfragt werden
Das sieht auch Andreas Deuschle so: „Natürlich muss es Regeln geben, damit eine Gesellschaft funktioniert. Doch es muss unsere Aufgabe als Politiker sein, solche Regelungen zu hinterfragen. Manches kann überholt sein, anderes hat sich vielleicht über die Jahre in eine Richtung entwickelt, die anfangs gar nicht so beabsichtigt war. Gesetze auf europäischer, nationaler oder Landesebene können sich überlagern. Und manchmal lehrt uns die Praxis, dass Vorschriften, die irgendwann in bester Absicht erlassen wurden, vielleicht doch nicht der Weisheit letzter Schluss waren.“
Hier setzt das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz an, das einer Empfehlung des Landkreistags folgt. Vom Kabinett ist das Gesetz bereits verabschiedet, nach der Sommerpause muss es aber noch den Landtag passieren. „Wir brauchen eine Kultur des Ermöglichens, nicht des Verhinderns“, wünscht sich Hauser nicht nur für Esslingen. Und er denkt an viele kleine Erleichterungen, die den Menschen vor Ort, aber auch der Stadtverwaltung die Arbeit leichter machen könnten – etwa Vereinfachungen bei aufwendigen, aber wenig hilfreichen Nachweispflichten.
Ein anderes Beispiel, das Hauser nur mit einem Kopfschütteln quittieren kann: An einem großen Büro- und Geschäftsgebäude in der Esslinger Innenstadt hat einer der Mieter schon länger eine Leuchtreklame angebracht. Das Genehmigungsverfahren war langwierig – am Ende haben sich Stadt und Hauseigentümer auf eine bestimmte Größe und Position geeinigt. Nun möchte ein anderer Mieter dort ebenfalls eine Leuchtreklame anbringen – in derselben Größe, entweder über oder unter dem bereits installierten Werbeschild. „Da stellt sich schon die Frage, ob man für die zweite Leuchtreklame noch mal das ganze langwierige Genehmigungsverfahren durchlaufen muss oder aus Gründen der Vereinfachung die bereits erteilte Erlaubnis zugrunde legen kann“, findet Hauser.
Kommunen bekommen „Experimentierkasten für Verwaltungen“ an die Hand
Künftig in solchen Fällen die neuen Möglichkeiten des Regelungsbefreiungsgesetzes zu nutzen, ist für Hauser und Deuschle ein Gebot der Vernunft. „Wir geben den Kommunen mit diesem Gesetz eine Art Experimentierkasten an die Hand, der ihnen die Möglichkeit gibt, Erleichterungen auszuprobieren“, resümiert der Landtagsabgeordnete. „Je mehr sinnvolle Vereinfachungen wir finden, desto bürgerfreundlicher kann eine Stadt arbeiten und desto besser können wir im Idealfall die Verwaltung und in letzter Konsequenz die Gerichte entlasten.“
Die Esslinger CDU-Ratsfraktion hat deshalb die Stadtverwaltung per Antrag aufgefordert, zu prüfen, in welchen Bereichen kommunaler Zuständigkeit das geplante Regelungsbefreiungsgesetz angewendet werden könnte, und konkrete Vorschläge zu erarbeiten, in welchen Verwaltungsprozessen oder Aufgabenfeldern Abweichungen von landesrechtlichen Vorgaben erprobt werden könnten. Außerdem soll die Verwaltung „darstellen, welche Chancen und Potenziale mit einer solchen Entlastung insbesondere im Hinblick auf Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung und Kostenersparnis verbunden wären“. Denkbar sei auch eine Esslinger Beteiligung an einem möglichen Pilotvorhaben. „Alles, was dem Esslinger Ziel einer bürgernahen Kommune dient, müssen wir ernsthaft prüfen und umsetzen“, findet Hauser. „Es würde unserer Stadt gut anstehen, gerade beim Thema Bürokratieabbau landesweit ein Vorreiter zu sein.“
Das Regelungsbefreiungsgesetz
Idee
Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit geben, neue Formen der Aufgabenerledigung zu erproben, ohne die Erfüllung der Aufgaben zu gefährden. Dafür sollen im Einzelfall neue Lösungen erprobt werden können. Bewähren sie sich in der Praxis, können Regelungen, die Abläufe unnötig erschweren, landesweit und dauerhaft angepasst oder abgeschafft werden. Das Gesetz ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
Ressourcen
Mit dem Regelungsbefreiungsgesetz möchte die Landesregierung auch auf den Fachkräftemangel reagieren, der an den Kommunen nicht spurlos vorübergeht. Vereinfachte Verfahren können nicht nur Entscheidungen und Abläufe beschleunigen, sondern im besten Fall auch den Personalbedarf der öffentlichen Hand reduzieren.