Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Anzeige gegen Philipp Amthor geprüft. (Archivbild) Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht beim Engagement des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Eine entsprechende Anzeige wurde geprüft.

Berlin - Beim Engagement des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up sieht die Berliner Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Das teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Sie hatte eine entsprechende Anzeige geprüft.

Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Der 27-Jährige hat die Zusammenarbeit nach eigenen Angaben inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück.

Keine Erkenntnisse über verbotene Zuwendungen

Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Es sei auch nicht erkennbar, dass er sich gegen eine solche Gegenleistung im Rahmen seines Mandats für das Unternehmen eingesetzt habe.

Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens. Einzelheiten über deren Ausgestaltungen seien der Presseberichterstattung und der Anzeige nicht zu entnehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt.