Beim Datenaustausch zwischen Steuerverwaltung, Krankenversicherungen und Arbeitgebern kommt es zu einer „technischen Störung“ – die Lohnsteuer wird dadurch zu hoch angesetzt.
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Land müssen sich auf eine geringere Gehaltsüberweisung zumindest Ende dieses Monats einstellen. Grund ist eine technische Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Deshalb können elementare Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht elektronisch an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gesandt werden. Dies ist notwendig, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen. Nun droht eine überhöhte Besteuerung.
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