Die Bundeswehr arbeitet ihren Umgang mit Homosexuellen auf. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Das Kabinett will am Mittwoch über einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung dienstrechtlich benachteiligter homosexueller Soldaten abstimmen. Geplant ist auch eine finanzielle Entschädigung.

Berlin - Vor dem Kabinettsbeschluss zur Rehabilitierung diskriminierter homosexueller Soldaten hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Bedeutung dieses Schrittes gewürdigt. „Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst“, sagte die CDU-Chefin am Mittwoch vor der Sitzung der Bundesregierung. Zwar könne man das erlittene persönlich Unrecht nicht wiedergutmachen. Aber mit der Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte und mit der Zahlung einer pauschalen Entschädigung setze man „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen“.

Das Kabinett will am Vormittag den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung dienstrechtlich benachteiligter homosexueller Soldaten beschließen. Sie sollen eine Entschädigung erhalten, wenn sie zum Beispiel wegen ihrer Homosexualität entlassen oder nicht befördert wurden. Urteile der Truppengerichte etwa wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen werden aufgehoben. Das Gesetz soll nicht nur für Soldaten der Bundeswehr, sondern auch für ehemalige Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR gelten.

AKK: „großes persönliches Unrecht“

„Das ist ein großes persönliches Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, und es ist ein Zeichen dafür, dass die Bundeswehr lange Diskriminierung in ihren eigenen Reihen geduldet, ja systematisch auch erlaubt hat“, sagte Kramp-Karrenbauer.

Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.