Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa/Uli Deck

Im Jahr 2021 sind beim Bundesverfassungsgericht erneut überdurchschnittlich viele Eilanträge eingegangen. „Ein nicht unwesentlicher Teil“ ging wohl inhaltlich um die Corona-Pandemie.

Karlsruhe - Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind beim Bundesverfassungsgericht erneut überdurchschnittlich viele Eilanträge eingegangen. 2021 verzeichnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe insgesamt 237 eigenständige Eilanträge, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht. Dazu kamen noch einmal 1330 Eilanträge, die gekoppelt an eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurden. Der mutmaßliche bisherige Höchststand war im ersten Corona-Jahr 2020 mit 271 reinen Eilanträgen erreicht worden.

Die Zahlen werden erst seit dem Geschäftsjahr 1997 elektronisch erfasst. Ältere Eilanträge müssten per Hand im Archiv gezählt werden. Die zuständige Stelle geht aber davon aus, dass es auch vorher nie mehr als 271 Eilanträge gab. Vor 2020 hatte der Rekordwert bei 213 (im Jahr 2018) gelegen. Zu den sogenannten verbundenen Eilanträgen, die zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, ist im Jahresbericht 2020 keine Vergleichszahl ausgewiesen.

Insgesamt gingen vergangenes Jahr 5352 neue Verfahren ein

Worum es jeweils inhaltlich ging, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen. Im Bericht heißt es aber, dass „ein nicht unwesentlicher Teil“ der durch die Kammern erledigten Verfahren „Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand hatte“. Die Kammern bestehen aus nur drei Richterinnen und Richtern der beiden Senate und bearbeiten die allermeisten Verfahren. Bedeutend sei außerdem die Bundestagswahl gewesen. So hätten zahlreiche Parteien Beschwerde eingereicht, weil sie nicht zur Wahl zugelassen wurden.

Insgesamt gingen vergangenes Jahr 5352 neue Verfahren ein. 5059 davon waren Verfassungsbeschwerden - das sind ungefähr 95 Prozent. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist das ein kleiner Rückgang: 2020 waren es 5529 Verfahren und 5194 Verfassungsbeschwerden. Nur ein sehr kleiner Teil der Verfassungsbeschwerden hat Erfolg. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es laut Gericht lediglich 1,85 Prozent.