Leere Innenstädte, wie in München, Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Zeichen: Bayerns Ausgangsbeschränkungen sind nicht zu beanstanden, sagen die Richter. Sie hätten das nicht sagen müssen, kommentiert Christian Gottschalk – sie wollten ein Zeichen setzen.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die harten Vorgaben der bayerischen Anti-Corona-Verordnung abgewiesen. Zwei Dinge sind dabei besonders beachtlich: Zum einen hätten die Richter den Antrag gar nicht annehmen müssen, sie wollten es aber. Zum anderen ist die Begründung nicht rein formal, sondern im Rahmen dieser besonderen Verfahrensart inhaltlich. Das kann nur einen Schluss zulassen: Die Richter wollten ein Zeichen setzen – und zahlreichen Richterkollegen, die sich landauf, landab mit ähnlichen Anträgen beschäftigen, eine Empfehlung zum Handeln an die Hand geben.