Die Schulen zu schließen war zulässig. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Bundesverfassungsgericht hat Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen in der Vergangenheit gebilligt. Für die Zukunft ist die Entscheidung komplizierter, kommentiert Christian Gottschalk.

STUTTGART. - Wenn das Bundesverfassungsgericht Gesetze verwirft, dann ist zumeist von einer „Ohrfeige“ für die Politik die Rede, die wahlweise kräftig, schallend oder historisch sein kann. Für die Art von Entscheidungen, die der Erste Senat am Dienstag veröffentlicht hat, gibt es bisher noch keine vergleichbare Formulierung. Selten hat das Gericht ein Gesetz so ausführlich positiv bewertet, wie die Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Coronapandemie. Und das, obwohl selten ein Gesetz so umstritten gewesen ist.