Zwei Menschen im Jemen fordern von Deutschland Schutz vor Drohnenangriffen der USA. Schon die Verhandlung ist ein Erfolg, kommentiert Christian Gottschalk.
Es kommt nicht so oft vor, dass das Bundesverfassungsgericht zu einer mündlichen Verhandlung bittet. Rund ein Dutzend Mal im Jahr vielleicht. Das geschieht immer dann, wenn die Richter einen erhöhten Klärungsbedarf haben, oder wenn sie ganz besonders verzwickte Rechtsprobleme ausloten wollen. So wie am Dienstag, als sich der Zweite Senat in Karlsruhe mit einem Ansinnen zweier Jemeniten auseinandergesetzt hat. Die beiden werfen der Bundesrepublik vor, tatenlos zuzusehen, wie die USA mit Hilfe ihrer Basis in Ramstein unschuldige Menschen in aller Welt töten. So gesehen ist die Verhandlung an sich für die beiden Beschwerdeführer ein gewaltiger Erfolg.
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