Nils Meißner Foto: Roberto Bulgrin

Anfang des Jahres ist eine weitere Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Damit ist eine Menge Bürokratie verbunden. Um die zu bewältigen, gibt es Teilhabemanager wie Nils Meißner.

Kreis Esslingen - Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) steht für mehr Fokus auf den Einzelnen, für mehr Selbstbestimmung im Leben von Menschen mit Behinderungen. Aber der Weg dorthin ist lang und teuer. Das BTHG tritt in vier Reformstufen über sechs Jahre in Kraft. Im laufenden Jahr muss die dritte Reformstufe umgesetzt werden. Die größte Veränderung der dritten Reformstufe: Die Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) wurden von der Sozialhilfe abgekoppelt. Das soll bewirken, dass Menschen, die entsprechende Leistungen empfangen, nicht automatisch als Sozialhilfeempfänger gelten. Zudem werden durch die Herauslösung die Freibeträge angehoben. Für Menschen, die Mittel aus der Existenzsicherung (siehe Infokasten) erhalten, gelte das nicht.

Der Landkreis Esslingen, der für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig ist, muss im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich 77,48 Millionen Euro für die Umsetzung des Gesetzes zahlen. Darunter fallen zum Beispiel sechs neue sogenannte Teilhabemanager (früher Fallmanager). Diese sind notwendig, weil es sich bei der Erhebung des individuellen Bedarfs um ein „sehr komplexes und zeitaufwendiges Verfahren“ handelt, wie es in einer Vorlage des Sozialausschusses des Esslinger Kreistages zur Begründung der neuen Stellen heißt. Und auch für den Einzelnen verspricht die neue Reformstufe erst einmal mehr Aufwand. So müssen die behinderten Menschen jetzt für alle möglichen Leistungen – Grundsicherungs- oder Wohngeldanträge – Anträge stellen. „Früher hat es gereicht, dass ein Hilfebedarf bekannt wurde“, erklärt Nils Meißner. Er ist Teilhabemanager beim Landratsamt in Esslingen. Jetzt muss jeder, der auf Leistungen der EGH hofft, einen Antrag bei einem sogenannten Rehaträger (zu denen gehört auch der Landkreis) stellen.

Bis zu 18 Seiten Anträge

Ist der Antrag eingegangen, setzt sich der Teilhabemanager mit dem behinderten Menschen oder einem Vertreter zusammen. In einem Bedarfsgespräch werden die körperlichen Einschränkungen sowie der Hilfebedarf in den Lebensbereichen Lernen und Wissensanwendung, allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, interpersonelle Interaktion und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche (zum Beispiel Arbeit) und Gemeinschaftsleben besprochen. Diese Lebensbereiche sind nach einer Richtlinie namens „International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)“ festgelegt und müssen einzeln abgefragt werden. Diese umfassen teils bis zu 18 Seiten.

Ein Beispiel für einen solchen Antragsteller sei jemand, der sich aufgrund einer seelischen Behinderung – zum Beispiel einer schweren Depression – so stark zurückgezogen habe, dass er zu vereinsamen drohe. „Wir versuchen dann, mithilfe des standardisierten Verfahrens die Einschränkungen des Menschen zu erheben“, sagt Meißner. Bei einer Depression komme es zudem häufig vor, dass jemand seinen Alltag nicht mehr alleine im Griff habe, es nicht zum Einkaufen oder zum Sport schaffe. Nicht jede Behinderung, betont Meißner, hat Auswirkungen auf die Teilhabe. Viele würden von den Betroffenen so gut kompensiert, dass es keine Einschränkungen gebe. Je nachdem, in welchen Bereichen des Lebens der Antragsteller eingeschränkt ist, erstellt der Teilhabemanager mit ihm zusammen einen Teilhabeplan, in dem festgehalten wird, was für Hilfen geplant sind.

Wunsch- und Wahlrecht

Trotz des bürokratischen Mehraufwandes findet Meißner diese Veränderung gut. „Die Menschen haben auch ein Recht darauf, dass die Leistungen, die ihnen zuteil werden, in einem Plan dokumentiert werden.“ Neu ist auch die Berücksichtigung des sogenannten Wunsch- und Wahlrechtes. „Das bedeutet, dass ein Mensch mit Behinderung wählen kann, ob er eine Sachleistung – zum Beispiel eine Unterbringung im Betreuten Wohnen – oder eine Geldleistung – das sogenannte persönliche Budget – erhalten will“, sagt Meißner. Das schaffe auch die Möglichkeit, den Träger einer Hilfeleistung frei zu wählen.

Weil sich der Bedarf an Hilfen immer wieder ändern kann, ist eine Auswertung und eventuelle Fortschreibung des Teilhabeplans alle zwei Jahre vorgesehen. Wer im Kreis Esslingen mit einem Teilhabemanager zu tun hat? „Ein Querschnitt der Bevölkerung“, sagt Meißner. „Vom Kind, das Unterstützung in der Schule braucht, bis hin zum Erwachsenen. Auch die Behinderungsformen sind sehr mannigfaltig. Seelisch, körperlich, geistig – aber auch viele Mischformen.“