Die Arbeit im Wohnzimmer findet oft unter ungünstigen Bedingungen statt, soll aber steuerlich ein wenig begünstigt werden. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Bundestag macht den Weg frei für die steuerliche Homeoffice-Pauschale. Allerdings erscheint das Angebot verlockender, als es tatsächlich ist – denn die Absetzbarkeit wird auf fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr begrenzt.

Stuttgart - Für Millionen Arbeitnehmer ist es in der Corona-Krise zumindest phasenweise zur Normalität geworden: die Arbeit daheim – sei es im eigenen Büro, oft aber am Küchen- oder Wohnzimmertisch. Meist herrschen dort ergonomisch ungünstige Bedingungen vor, ungeduldige Kinder verlangen Aufmerksamkeit. Immerhin: Steuerlich sollen die Mehrbelastungen wenigstens zum Teil ausgeglichen werden. Schließlich fallen bei der Arbeit in der Wohnung höhere Kosten für Heizung, Strom und Wasser an. Daran will sich der Fiskus beteiligen. Ein Überblick.