Pyrotechnik im Stadion ist ein steter Quell des Streites. Foto: dpa/Marius Becker

Die Praxis ist umstritten: Der DFB bittet die Clubs zur Kasse, wenn ihre Anhänger Bengalos zünden. Das ist richtig so, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

KARLSRUHE - Zufriedenheit beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), lange Gesichter bei zahlreichen Fußballvereinen in der Republik. Der Dachverband darf seine Mitgliedsvereine auch weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Durch die Praxis würden „keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt“.