Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt, die sich im Ausland in ihrem Hotel verletzen. Reiseveranstalter müssen nach einem Urteil dafür sorgen, dass ihre Hotelanlagen dortigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, und ein Gericht muss dies im Klagefall prüfen. Der Verweis auf Warnschilder allein reiche nicht, so der zuständige BGH-Senat.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt, die sich im Ausland in ihrem Hotel verletzen. Reiseveranstalter müssen nach einem Urteil dafür sorgen, dass ihre Hotelanlagen dortigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, und ein Gericht muss dies im Klagefall prüfen. Der Verweis auf Warnschilder allein reiche nicht, so der zuständige BGH-Senat.