Sig Sauer muss illegale Waffenerlöse an den Staat abgeben. Foto: dpa/Marcus Brandt

Der norddeutsche Waffenhersteller Sig Sauer muss seine Erlöse von gut elf Millionen Euro aus illegalen Exporten nach Kolumbien an den Staat abführen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag weitgehend ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kiel.

Karlsruhe - Die gerichtlich angeordnete Einziehung von 11,1 Millionen Euro beim Waffenhersteller Sig Sauer ist rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag in Karlsruhe weitgehend die Revision von drei Gesellschaften des Unternehmens gegen ein Urteil des Kieler Landgerichts (Az. 3 StR 518/19). Über 38 000 Pistolen von Sig Sauer wurden über den Umweg USA an die Nationalpolizei nach Kolumbien geliefert. Waffenexporte dorthin waren nach deutschem Recht nicht erlaubt. Die Menschenrechtslage in dem Land wurde damals vom Auswärtigen Amt als ernst eingestuft.

Das Landgericht hatte im April 2019 für die nicht genehmigte Pistolenlieferung Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei Angeklagte verhängt, darunter Geschäftsführer des Standorts Eckernförde. Es sah es als erwiesen an, dass sie ausfuhrverantwortlich waren für die Lieferung von mehr als 47 000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in den USA zwischen 2009 und 2011. Von diesen Waffen wurden über 38 000 nach Kolumbien weiterverkauft.

Die Revision vor dem BGH richtete sich nur noch gegen die Einziehung der 11,1 Millionen Euro - das war nach Berechnung des Gerichts der Umsatzerlös aus dem illegalen Geschäft. 7,4 Millionen Euro entfallen davon auf die deutschen Sig-Sauer-Gesellschaften.