Barbara Mayen hat schlechte Kunde für Gastronomen und Hoteliers. Foto: dpa/Uli Deck

Eine Betriebsschließungsversicherung muss bei einem Lockdown in der Pandemie nicht bezahlen, sagt der BGH. Es fehlt am Verweis auf Corona in den Klauseln.

Karlsruhe - Tausende von Gastronomen und Hotelbesitzern werden nach diesem Urteil wohl leer ausgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die Versicherung, die ein Gastronom in Travemünde abgeschlossen hatte, um sich gegen Betriebsschließungen abzusichern, nicht bezahlen muss, nachdem das Lokal 2020 in den Corona-Lockdown musste. Das Urteil gilt zwar zunächst nur für den Einzelfall, hat aber Signalcharakter weit darüber hinaus. Allein beim höchsten deutschen Zivilgericht sind derzeit rund 160 weitere vergleichbare Fälle anhängig. Bei den Land- und Oberlandesgerichten ist es ein Vielfaches davon. Geschätzt gibt es Zehntausende solcher Verträge. Da die Versicherungsbedingungen oft ähnlich formuliert sind, hat die Entscheidung des IV Zivilsenats auch bei anderen Entscheidungen Gewicht.