Der designierte Kanzler Olaf Scholz hat sich für eine Impfpflicht ausgesprochen. Foto: dpa/Michael Kappeler

Bund und Länder kündigen eine deutliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen an. Dazu gehört auch die verpflichtende Immunisierung gegen das Virus, über die der künftige Kanzler Olaf Scholz nun im Bundestag abstimmen lassen will.

Berlin - Unmittelbar nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung, die dem Gesetzgeber große Spielräume bei der Pandemiebekämpfung zugesteht, haben Bund und Länder eine weitreichende Verschärfung der Corona-Maßnahmen in den kommenden Tagen vorbereitet. Darüber hinaus kündigte der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, noch in diesem Monat ein Gesetzgebungsverfahren für eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg zu bringen. Wenn es dann zu Beginn des kommenden Jahres im Bundestag zur Abstimmung steht, soll der Fraktionszwang aufgehoben und jeder und jede Abgeordnete eine reine Gewissensentscheidung treffen können, sagte Scholz nach einem Gespräch mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie den Ministerpräsidenten der Länder, die diesen Plan ebenfalls unterstützten.

Auch private Treffen betroffen

In der Runde wurde besprochen, dass angesichts der extremen Infektionslage deutlich weiter reichende Schritte notwendig sind. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilte, sind eine Ausweitung der 2G-Pflicht auf den Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, „auch bei privaten Zusammenkünften“, sowie eine Begrenzung der Zuschauerzahlen bei Großveranstaltungen im Gespräch. Auch Bars und Clubs müssen eventuell wieder schließen.

In der Videokonferenz sagte Scholz Teilnehmern zufolge auch, dass seine künftige Ampel-Koalition das Infektionsschutzgesetz erneut überarbeiten wird. Zuvor hatte auch sein designierter Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, zu den von den unionsregierten Ländern geforderten Klarstellungen bereit zu sein. Nach dem Verständnis von Sozialdemokraten und Grünen wird es jedoch auch um zusätzliche Maßnahmen gehen. „Wir werden mit Grünen und Liberalen nächste Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner.

„Äußerste Gefahrenlage“

Schub für die Debatte brachten die erneut hohen Corona-Infektionszahlen und Entscheidungen des Verfassungsgerichts. Es entschied, dass die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungsgemäß war. Die Einschränkungen seien angesichts der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ gerechtfertigt gewesen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat angesichts der sich zuspitzenden Corona-Lage eine scharfe Einschränkung öffentlicher Veranstaltungen angekündigt. Man werde „ziemlich sicher“ regeln, dass Fußballspiele und Sportgroßveranstaltungen nur noch ohne Publikum stattfinden können, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Freizeitbetriebe wie Clubs und Diskotheken werde man schließen. Weihnachtsmärkte sollen verboten werden. Auch die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum soll untersagt werden, sofern sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessert. Kretschmann sagte, dass man diese Maßnahmen in dieser Woche beschließen wolle. Die neue Verordnung solle am Donnerstag in Kraft treten.