Zunächst einmal muss Christiane Krieger im Wernauer Rathaus als „bestellte Bürgermeisterin“ weiterarbeiten. Foto: Horst Rudel

Die Wernauer Bürgermeisterwahl vom Oktober vergangenen Jahres bleibt vorerst noch eine Hängepartie. Nach der Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht und nachdem ein Vergleich vom Landkreis abgelehnt wurde, soll es an diesem Donnerstag eine Urteilstenor geben.

Fünfeinhalb Stunden lang hat sich die 7. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts an diesem Mittwoch mit der Bürgermeisterwahl in Wernau befasst. Die Wahl hatte am 8. Oktober vergangenen Jahres stattgefunden und in Christiane Krieger eine klare Siegerin gefunden, die seither als „bestellte Bürgermeisterin“ fungiert. Eine offizielle Amtseinführung blieb ihr bis dato verwehrt – und wird es wohl auch noch zumindest eine Weile bleiben.

Nach einem Einspruch gegen das Wahlergebnis durch Thomas Nitsch – er hatte sich als Kandidat beworben, war aber aus formalen Gründen abgelehnt worden – und einem entsprechenden Bescheid des Esslinger Landratsamts, wonach die Wahl sehr wohl gültig gewesen sei, hatte Nitsch Klage eingereicht, mit dem Ziel, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Und, so viel wurde in der Verhandlung in Stuttgart deutlich, es wurden Fehler gemacht, auch seitens der Stadt.

Unstrittig war, dass die eingereichten Unterlagen nicht vollständig und nicht korrekt waren. Ob dies jedoch allein die Schuld des Klägers war, zog die Kammer in Zweifel und schlug deshalb einen Vergleich vor. Nitsch hätte seinen Einspruch zurücknehmen, der Kreis wiederum seinen Einspruchsbescheid aufheben und die Stadt zudem einige Fehler einräumen sollen. Nitsch, so sah es in der Verhandlung aus, hätte diesem Vorschlag wohl zugestimmt. Sowohl der Kreis als auch die Stadt Wernau akzeptierten den Vergleich nach längeren Beratungen indes nicht. Das Verwaltungsgericht muss nun darüber entscheiden, ob die Wahl in Wernau gültig war oder nicht. Einen Urteilstenor soll es bereits an diesem Donnerstag geben.