Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwar einige Fehler im Vorfeld des Urnengangs bemängelt, hält diese aber für nicht schwerwiegend genug, um die Bürgermeisterwahl in Wernau wiederholen zu lassen.
Akribisch und bis ins letzte Detail hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) die Vorgeschichte der Wernauer Bürgermeisterwahl, die am 8. Oktober vergangenen Jahres stattgefunden hatte, noch einmal aufgerollt: Genauer gesagt, ging es vor allem um den 11. September, den letzten Tag der Bewerbungsfrist. An diesem Montag hatte Thomas Nitsch seine Bewerbung in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen. Da seine Unterlagen nicht vollständig waren, wurde er aber nicht zur Wahl zugelassen. Der 50-Jährige legte dann später Einspruch gegen das Wahlergebnis ein. Diesen Einspruch wies das Landratsamt zurück, woraufhin Nitsch Klage einreichte.
Unsere Abo-Empfehlungen