Der vor der Wernauer Bürgermeisterwahl abgelehnte Bewerber Thomas Nitsch hält an seiner Klage gegen das Wahlergebnis fest. Nach seiner Niederlage vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht, beantragt er jetzt, die Berufung beim VGH in Mannheim zuzulassen.
Auf ihre offizielle Amtseinsetzung als Bürgermeisterin von Wernau wird Christiane Krieger weiterhin warten müssen: Das Klageverfahren gegen das Ergebnis des Urnengangs, das der abgelehnte Bewerber Thomas Nitsch angestrengt hat, findet seine Fortsetzung vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH). Nitsch hat dort einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen lassen. Zudem strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren an, was im Falle eines Erfolgs dazu führen würde, dass die ganze Geschichte neu aufgerollt werden müsste.
Die Berufungszulassung wurde nach dem Zugang der Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts (VG) beantragt. Dessen 7. Kammer hatte zwar festgestellt, dass der Wernauer Stadtverwaltung im Vorfeld der Wahl – gerade was die Bewerbung von Thomas Nitsch betraf – Fehler unterlaufen sind. Zugleich aber kam das VG zu dem Schluss, dass diese Fehler nicht wahlentscheidend waren, womit der Klage auch nicht stattgeben wurde.
Es wird mindestens noch ein weiteres halbes Jahr dauern
Dem VGH liegt der Antrag des 50-jährigen Wernauers seit diesem Donnerstag vor. Andrea Kloster, die Pressesprecherin des Mannheimer Gerichts, bestätigt, „dass damit die gesetzte Frist gewahrt ist“. Dies gelte auch für die Form, die – anders als bei dem Verfahren vor dem VG – einer anwaltschaftlichen Vertretung bedürfe. In Mathias Hopp, einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Kirchheim, der auf Rechtskonflikte zwischen Bürger und Staat spezialisiert ist, hat Nitsch einen solchen Juristen für sich gewonnen.
Bis Ende Februar haben Hopp und Nitsch nun noch Zeit, dem VGH eine Begründung zukommen zu lassen, weshalb aus ihrer Sicht eine Berufung gegen das VG-Urteil zuzulassen ist. Im Anschluss, darauf weist Andrea Kloster hin, gebe es für die anderen Parteien dann die Möglichkeit zur Rückerwiderung, ehe der VGH über den Antrag entscheide. „Bis dann alles fertig und entschieden ist, können da insgesamt schon noch sechs Monate vergehen“, fügt sie hinzu.
Was das weitere Vorgehen und mithin auch die Begründung angeht, beruft sich Nitsch darauf, dass die Unvollständigkeit seiner Wahlunterlagen alleine dem Umstand geschuldet sei, dass Fabian Deginus, der Leiter des Wernauer Ordnungsamts, sich geweigert habe, „mir mehr als die nur 25 von ihm ausgegebenen Formblätter für die Unterstützerunterschriften herauszugeben“. Da dieser Sachverhalt vom VG nicht geklärt werden konnte, erwägt Nitsch, wie er sagt, „jetzt ein weiteres Beweismittel vorzulegen“.
Selbstanzeige wegen eines neuen Beweismittels?
Nitschs Hoffnung, die ihm jedoch eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe einbringen könnte, ist es, „dass nach dieser Selbstanzeige die Video- und Tonaufnahmen als Beweismittel zugelassen werden.“ So käme, seiner Meinung nach, „die nächste Instanz mit höchster Wahrscheinlichkeit zu dem Schluss, dass die Bürgermeisterwahl in Wernau wiederholt werden muss“. Über die Höhe des Strafmaßes das ihm drohen würde, so versichert Nitsch, werde zurzeit „mit der Staatsanwaltschaft hinter verschlossenen Türen verhandelt“.
Das Kuriose daran: Dem 50 Jährigen geht es inzwischen nur noch darum, „dass es nicht rechtens war, wie mit mir umgegangen wurde“. So erklärte er während der Verhandlung vor dem VG in Stuttgart, kein Interesse mehr daran zu haben, Bürgermeister von Wernau zu werden.
Christiane Krieger, die mit 70,1 Prozent gewählte und seither „bestellte“ Bürgermeisterin, hat dieses Interesse mehr denn je. Und sie sieht dem weiteren Verfahren gelassen entgegen: „Meine Bestellung läuft für zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.“ Nitsch habe das Recht, die juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. „Ich habe hier derweil einen Job zu machen und diesem Auftrag komme ich gerne und mit aller Motivation nach“, betont die 32-Jährige.