Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Bürgermeisterwahl in Weinsberg für ungültig erklärt. (Archivbild) Foto: dpa/Uwe Anspach

Vor rund drei Jahren fand in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) eine Bürgermeisterwahl statt. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg diese für nichtig erklärt. Es geht dabei um Fehler im Wahlkampf.

Knapp drei Jahre nach der Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Landkreis Heilbronn) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg diese für ungültig erklärt. Gründe dafür lagen nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch zunächst nicht vor und sollen später mitgeteilt werden.

Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte das Land Baden-Württemberg verpflichtet, die Wahl vom 2. Februar 2020 wegen Fehlern im Wahlkampf für ungültig zu erklären. Dieses Urteil bestätigte der Gerichtshof in Mannheim nun. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Beteiligten Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Stefan Thoma bleibt vorerst im Amt

Bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, bleibt der damalige Wahlsieger Stefan Thoma (parteilos) laut einer Sprecherin offiziell im Amt. Eine Neuwahl ist in der Stadt mit rund 13.000 Einwohnerinnen und Einwohnern also erstmal nicht in Sicht.

Der Mitteilung zufolge war der damalige Herausforderer mit 33,39 Prozent der Stimmen Thoma (56,23 Prozent) unterlegen. Er habe Einspruch gegen das Ergebnis erhoben und später geklagt - unter anderem, weil er keinen Flyer in einer Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Weinsberg beilegen durfte und die Gemeindeverwaltung ihm nur erlaubte 30 Wahlplakate aufzustellen - während der da schon amtierende Bürgermeister Thoma 40 Plakate aufstellen durfte.

Nach Auffassung des Stuttgarter Gerichts hatte die Stadt in zwei Fällen gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen. Dies könne das Wahlergebnis beeinflusst haben, hieß es im August 2021.