Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl Foto: dpa/Marijan Murat

In der Brief-Affäre den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl wurde das Verfahren gegen den CDU-Politiker nun endgültig eingestellt. Die Einzelheiten.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) wegen eines weitergereichten Anwaltsschreibens endgültig eingestellt. Strobl habe die Geldauflage gezahlt und damit sei das erledigt. Man sei in der Sache zu dem Ergebnis gekommen, „dass das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 15 000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen beseitigt werden konnte und die Schwere der Schuld nicht entgegenstand“, teilte ein Sprecher der Anklagebehörde am Mittwoch mit. Für die Höhe der Auflage sei maßgeblich gewesen, „dass Innenminister Thomas Strobl seiner besonderen Verantwortung als oberster Dienstherr des Inspekteurs der Polizei in dem gegen diesen geführten Disziplinarverfahren nicht gerecht geworden ist“.

Strobl hat laut Innenministerium je 7500 Euro an den Weißen Ring und die Bewährungshilfe Stuttgart gezahlt. Der CDU-Politiker kann diese Zahlung übrigens nicht von der Steuer absetzen. Das ergibt sich aus Paragraf 12 des Einkommensteuergesetzes. Demnach sind bei Geldstrafen und ähnlichen vermögenswirksamen Rechtsfolgen Zahlungen zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen nicht abzugsfähig.

Verfahren gegen Journalist bereits Anfang November eingestellt

Der Minister hatte ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten weitergereicht. Der inzwischen suspendierte Inspekteur soll Ermittlungen zufolge vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kürzlich Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben.

Die Anklagebehörde teilte am Mittwoch zudem mit, dass das Verfahren gegen den beschuldigten Journalisten schon Anfang November eingestellt worden sei. „Dessen Schuld wäre als gering anzusehen, auch besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.“ Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Journalist vor der Veröffentlichung des Artikels Rechtsrat eingeholt und einen Mitarbeiter des Innenministeriums vorgelegt habe, „ohne dass Bedenken oder Änderungswünsche geäußert wurden“.