Die Erweiterung des Breuningerlandes in Ludwigsburg ist vorerst vom Tisch. Foto: Werner Kuhnle

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Montagmorgen den gegen die Pläne klagenden Kommunen Bietigheim-Bissingen und Tamm Recht gegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Montagmorgen in einem Urteil den Bebauungsplan „Heinkelstraße Nord“ von 2018 der Stadt Ludwigsburg für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Die Erweiterungspläne für das Breuningerland in Ludwigsburg sind gestoppt.

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Das Unternehmen Breuninger hatte sich nach zunächst noch größeren Anbauplänen mit der Stadt Ludwigsburg auf eine Kompromisslösung geeinigt, um die Fläche um zumindest 2500 Quadratmeter erweitern zu können. Unter anderem waren weitere Cafés und Restaurants angedacht, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Auch der Anlieferungsbereich sollte vergrößert werden.

Die Städte Bietigheim-Bissingen und Tamm klagten dagegen, weil sie in das Verfahren nicht einbezogen waren und ihre Belange nicht berücksichtigt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen mit ihrer Klage gegen die Stadt Ludwigsburg nun Recht, nachdem sie in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch gescheitert waren.