Die Böblinger Polizei hat zwei Teenager gefasst, die am Schulzentrum Murkenbach Böller gezündet haben sollen. Ein Zeuge führte auf ihre Spur. Ein weiterer Böller-Fall wirft Fragen auf.
Gleich zwei Fälle, in denen Böller rund um das Böblinger Schulzentrum Murkenbach gezündet wurden, beschäftigen derzeit die Polizei.
Im ersten Fall ging eine 39-jährige Frau mit ihrer fünfjährigen Tochter am Dienstag um 15 Uhr durch eine Unterführung im Bereich der Schönaicher Straße, als unbekannte Täter plötzlich einen Böller in die Unterführung warfen. Der Knall, den dieser bei der Explosion verursachte, verletzte die Frau leicht. Das Kind wurde nicht verletzt, wirkte auf die Polizisten vor Ort aber stark verängstigt.
Ein Zeuge berichtete, dass mehrere Jugendliche nach dem Knall geflüchtet seien. Es wird vermutet, dass der Böller aus Richtung einer benachbarten Parkanlage geworfen worden sein dürfte.
Ein Zeuge hatte zwei verdächtige Teenager verfolgt
Kurze Zeit später gingen mehrere Notrufe bei der Polizei ein. Die Anrufer berichteten von lauten Knallgeräuschen, wieder im Bereich des Schulzentrums Murkenbach. Als die Streifenwagenbesatzungen gegen 18.30 Uhr dort eintrafen, berichteten Passanten, dass vermutlich Jugendliche Feuerwerkskörper gezündet hätten. Die Explosionen seien auffällig laut gewesen. Die Jugendlichen hatten zu diesem Zeitpunkt aber bereits die Flucht ergriffen.
Allerdings meldete sich schließlich ein Zeuge telefonisch bei der Polizei, der zwei 14 und 15 Jahre alte Jungen verfolgt hatte, die an den Zündungen der Feuerwerkskörper beteiligt gewesen sein dürften. Er konnte den Beamten sogar den Aufenthaltsort der Jugendlichen zeigen. Dort traf die Polizei schließlich die beiden Teenager und ihre Mütter an.
Im Kinderzimmer wurden weitere Böller gefunden
Zu diesem Zeitpunkt trug der 15-Jährige noch Böller bei sich. Die Durchsuchung seines Kinderzimmers förderte weitere Feuerwerkskörper zu Tage. Deren Überprüfung deutet der Polizei zufolge darauf hin, dass es sich um in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk handeln könnte.
Die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz dauern an. Ob zwischen den beiden Taten ein Zusammenhang besteht, werde derzeit geprüft, schreibt die Polizei.
Regeln zum Umgang mit Feuerwerk
Erlaubter Zeitraum
Die Polizei weist darauf hin, dass nur am 31. Dezember und am 1. Januar ausschließlich klassisches Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf.
Untersagte Orte
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen jeglichen Feuerwerks.
Verbote
Die Städte und Kommunen können auch für das Zünden von klassischem Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde erlassen.
Internet
Die geltenden Regeln zum Umgang mit Feuerwerk können beispielsweise auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft nachgelesen werden.