Sechs Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Stuttgart. Zuletzt kam die Eisenbahnstraße/Bahnhofstraße in Bad Cannstatt dazu. Hier sorgt jetzt ein Blitzer für besonders viele Knöllchen.
Stuttgart will fahrradfreundlicher werden: Beim Ranking des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), das die fahrradfreundlichsten Städte ermittelt, belegt Stuttgart unter den Städten mit über 500.000 Einwohnern nur Platz 9 von 15. Fahrradstraßen sollen helfen diesen Wert zu verbessern. Mittlerweile gibt es in Stuttgart sechs davon.
Anfang Juni kam die Fahrradstraße in der Eisenbahn- und Bahnhofstraße zwischen dem Kreisverkehr am Carré und der König-Karl-Straße in Bad Cannstatt dazu.
Welche Regeln gelten in Fahrradstraßen?
Tatsächlich wird an einer Fahrradstraße die gesamte Fahrbahn zum Radweg. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer haben hier Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Für Auto- und Motorradfahrer sind diese normalerweise tabu. Sie können durch Zusatzschilder zugelassen werden, zum Beispiel wenn sie Anlieger oder schwerbehindert sind oder es sich um Lieferverkehr oder Taxis handelt. Autos und Motorräder dürfen den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also auch nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren. Laut ADAC liege die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h.
Um Platz zu schaffen, wurde die Verkehrsführung in Bad Cannstatt neu geregelt. Die Durchfahrt über den Bahnhofsplatz ist ab sofort zwischen Frösnerstraße und Parkhaus Wilhelmsplatz in beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr unterbrochen. Autofahrer werden per Schild auf die Bahnhofssüdseite geleitet.
„Die Eisenbahnstraße ist aus der König-Karl-Straße für den allgemeinen Kfz-Verkehr bis zum Parkhaus Wilhelmsplatz befahrbar“, sagt Stadtsprecher Oliver Hillinger. Danach beginnt die Fahrradstraße, die vorrangig dem Radverkehr vorbehalten ist und ebenfalls entsprechend türkisfarben markiert wurde. „Ausnahmen gelten für Lieferverkehre, Busse, Taxis, Schwerbehinderte mit blauem Parkausweis und die Zufahrt zu privaten Stellplätzen“, so der Sprecher.
Während Autofahrer ab der Frösnerstraße wie bisher auch über die Bahnhofstraße in Richtung Richtung Carré Bad Cannstatt fahren dürfen, sieht es in entgegengesetzter Fahrtrichtung anders aus. Denn vom Deckerkreisel kommend dürfen seit vier Wochen nur noch der Rad- und der Busverkehr in die Bahnhofstraße einfahren.
Erstmals überprüft Blitzer Fahrverbot
Nun wird erstmals eine Fahrradstraße in Bad Cannstatt überwacht. Da vor der Umgestaltung täglich bis zu 6000 Fahrzeuge vor dem Bahnhof unterwegs waren, kontrolliert nun ein Blitzer das Fahrverbot. Allerdings nur in eine Richtung – und zwar vom Deckerkreisel kommend in Fahrtrichtung Parkhaus. Vor der Gaststätte Schwemme müssen Autofahrer damit rechnen, geblitzt zu werden.
„Allerdings erst nach einer gewissen Kulanzzeit“, hatte Dirk Herrmann, Leiter der Abteilung Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung bei der Eröffnung der Fahrradstraße erklärt. Sobald die „Galgenfrist“ vorbei ist, müssen Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro bezahlen. Noch etwas ist neu in der Eisenbahnstraße/Bahnhofsstraße in Bad Cannstatt: Erstmals setzt die Stadt eine stationäre Kontrollstelle ein, um die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln zu überwachen. Seit dem 30. Juni überprüft ein Blitzer das Fahrverbot.
Jeder, der zu schnell gefahren ist oder keine Berechtigung hat, die neue Fahrradstraße zu befahren, muss mit Strafen rechnen. Das gilt für alle, die kein Taxi, keinen Bus oder Lieferverkehr fahren und keinen Anspruch auf einen privaten oder Schwerbehinderten-Parkplatz haben.
Bei einer ersten Kontrolle vor Ort durch die Polizei am vergangenen Donnerstag hat sich der Verdacht der Stadtverwaltung bestätigt, dass viele Autofahrer das Durchfahrtsverbot bisher ignorieren. Binnen einer Stunde kontrollierten die Beamten insgesamt 53 Autos. 51 davon waren illegal in der Fahrradstraße unterwegs.
Auch ein Video in den sozialen Medien zeigt, wie viele Autofahrer bisher geblitzt wurden:
Es bleibt unklar, ob die hohe Anzahl an Durchfahrten darauf zurückzuführen ist, dass die Verkehrsteilnehmer die Regeln der Fahrradstraße nicht kennen oder bewusst missachten. Geblitzt wird in beiden Fällen.
Welche Strafe droht?
Das verbotswidrige Benutzen einer Fahrradstraße kostet laut Bußgeldkatalog zwischen 15 und 30 Euro, wer dort parkt, bezahlt zwischen 55 und 100 Euro. Ein Bußgeld kann auch bei Überschreiten des Tempolimits folgen.
Verkehrs-Apps wie Google Maps kennen das Verbot noch nicht und schicken die Autos ohne Vorwarnung über die Fahrradstraße. Es gilt also der wichtige Satz: Augen auf im Straßenverkehr. Im Zweifelsfall haben Verkehrsschilder Vorrang vor Navigations-Apps.