Windkraft und Photovoltaik sind zentrale Bausteine für die Energiewende – doch ihr Bau sorgt regelmäßig für kontroverse Debatten. Foto: /Harry Koerber

Die PV-Anlage an der A81 schien schon so gut wie gebaut – doch dann kam alles anders. Der Fall zeigt, dass die Rechtslage mit einer neuen Offenheit für Erneuerbare nicht Schritt hält.

Die Lage im Fall der Freiflächen-Photovoltaikanlage in Asperg war eindeutig: Die Bürger wollen sie, die Stadt will sie, auch der Landkreis will sie. Doch die Regionalversammlung Stuttgart hat dem Projekt nun den wohl finalen Todesstoß gegeben. Und das nach vier Jahren Planung. Einmal mehr zeigt sich, dass die Energiewende allen voran einen Hemmschuh hat: bürokratische Hürden.

In diesem Fall ist das besonders ärgerlich, da der Grund für die Ablehnung nur auf dem Papier als Hindernis erscheint. Die vier Hektar große Fläche an der A81 ist im Regionalplan als Grünzäsur ausgewiesen. Die soll ein Zusammenwachsen von Siedlungen verhindern. Wie durch die Bebauung eines frei stehenden Ackers zwei Siedlungen zusammenwachsen sollen, bleibt jedoch das Geheimnis der Regionalversammlung.

Wie durch die PV-Bebauung dieses Ackers zwei Siedlungen zusammenwachsen sollen, bleibt das Geheimnis der Regionalversammlung. Foto: Werner Kuhnle

Regionalversammlung lässt klare Linie vermissen

Noch dazu, weil genau jene Regionalversammlung 2024 dasselbe Argument vonseiten der Kornwestheimer Stadtverwaltung nicht gelten ließ, als es darum ging, Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen auszuweisen. Eigentlich ist der Sinn des Regionalverbands, verbindliche, nachvollziehbare und universelle Vorgaben für die gesamte Region zu machen. Doch wenn er das nicht schafft, stellt sich für viele Bürger und Bürgermeister die Frage, was diese Instanz überhaupt noch soll.

Überhaupt ist unverständlich, warum es nicht ausreicht, wenn Kommune und Landkreis zustimmen, sondern die Regionalversammlung ein Vetorecht hat. Der Grundgedanke des Föderalismus ist, dass Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden – und nicht, dass möglichst viele Instanzen das ganze System lähmen. Den Kommunen und Landkreisen muss zugetraut werden, dass sie selbst am besten wissen, was vor Ort richtig ist.

Dass man sich Gedanken macht, wo im Land Windräder oder Photovoltaik-Anlagen aufgestellt werden können, ist sinnvoll. Das erhöht die Transparenz und stellt sicher, dass die Ziele erreicht werden. Jedoch dürfen solche Bestimmungen nicht zu einem zu engen Korsett werden, das die Energiewende letztlich nur behindert, statt sie zu befördern. Um die Klimaziele zu erreichen und sich aus der Abhängigkeit vom Öl und Gas der Diktatoren dieser Welt zu befreien, müssen bürokratische Hürden abgebaut werden. Pragmatismus ist gefragt – alles andere sorgt für Frust.

Der Regionalverband soll eigentlich für einheitliche Vorgaben sorgen – hält sich selbst aber nicht immer daran. Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

Zustimmung zur Windkraft wächst

Die grün geführte Landesregierung hatte nun 15 Jahre lang Zeit, den Turbo für die Energiewende zu zünden. Doch am Ende der Ära Kretschmann bleibt die Erkenntnis: Der Turbo wurde nur auf dem Papier gezündet. Am Willen der Bürger liegt es dagegen immer seltener, wie ein anderes Beispiel aus dem Landkreis Ludwigsburg zeigt. In Sachsenheim stimmte am Sonntag eine Mehrheit von jeweils rund 54 Prozent für den Bau von vier Windrädern und einer Freiflächen-PV-Anlage im „Energiepark Alleenfeld“.

Das ist keine überwältigende Mehrheit, scheint aber ein Trend zu sein: In Baden-Württemberg gingen im vergangenen Jahr elf von 16 Bürgerentscheiden pro Windkraft aus, nachdem in den beiden Jahren zuvor noch die Gegner mehrheitlich siegten. Es wird Zeit, dass auch die Rechtslage diesem veränderten Bewusstsein in der Bevölkerung Rechnung trägt. Die Regionalversammlung kann als Impulsgeber und Orientierungshilfe agieren, entscheiden sollten letztlich aber die Kommunen.