An den Weiterbildungseinrichtungen auch im Kreis Göppingen lösen Pläne zur Besteuerung bestimmter Bildungsangebote Kopfschütteln und Unverständnis aus. Sie fürchten eine Bürokratielawine, steigende Gebühren und schrumpfendes Angebot.
Wird für den Yoga-, Sprach- oder Kunstkurs an der VHS künftig Umsatzsteuer fällig? In den Volkshochschulen brodelt es, auch im Kreis Göppingen. Schuld an dem Ärger ist das Wortungetüm „Umsatzsteueranwendungserlass“. Mit ihm nimmt das Bundesfinanzministerium die Träger der allgemeinen Weiterbildung ins Visier. Lehrangebote sollen künftig als Freizeitbeschäftigung deklariert und damit besteuert werden, meldet der VHS-Verband. Steuerfrei soll Weiterbildung nur dann bleiben, wenn sie unmittelbaren Bezug zu einem Beruf oder zur Berufswahl hat.
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