Die Polizei ermittelt nach dem Tod eine Kindes in einem Hallenbad gegen zwei Frauen. (Symbolfoto) Foto: Phillip Weingand/StZN

Mitte Dezember stirbt ein fünf Jahre alter Junge in einem Hallenbad in Biberach. Die Polizei hat Ermittlungen gegen eine Betreuerin und eine Notärztin aufgenommen.

Biberach - Nach dem Tod eines fünf Jahre alten Jungen in einem Hallenbad in Biberach hat die Polizei Ermittlungen gegen eine Betreuerin und eine Notärztin aufgenommen. Gegen beide wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ulm am Dienstag mitteilten.

Der Junge war bei einem Wasserorientierungskurs in dem Hallenbad in Biberach Mitte Dezember bewusstlos aus dem Wasser geborgen worden und trotz Wiederbelebungsmaßnahmen gestorben. Nach einem vorläufigen Obduktionsergebnis sei der Junge höchstwahrscheinlich an Ertrinken gestorben, hieß es. Hinweise auf Fremdeinwirkung oder eine todesursächliche innere Erkrankung gebe es nicht.

Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?

Der Verdacht der Ermittler richtet sich zum einen gegen eine 24-Jährige, die als Aufsichtsperson des Wasserorientierungskurses für die Kindergruppe verantwortlich gewesen sein soll. Bei den Ermittlungen solle geprüft werden, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes fahrlässig verursacht habe.

Zudem ermitteln die Behörden gegen eine 51 Jahre alte Notärztin. Den Angaben zufolge haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Wiederbelebung des Kindes der Tubus zunächst fehlerhaft angebracht worden sei. Die Ermittler möchten klären, ob der Junge beim richtigen Anlegen des Tubus hätte gerettet werden können. Unter Tubus versteht man den Beatmungsschlauch oder das Beatmungsrohr bei einer künstlichen Beatmung oder Wiederbelebung.