Manche finden sie süß, andere sehen sie als Schädling: Fast 12 000 Biber gibt es mittlerweile im Land. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp

Baden-Württembergs Agrarminister Hauk legt eine ergänzende Verordnung zum Biber vor. Sie zählt zwar zum Jagdrecht. Zusätzliche Abschussrechte enthält sie aber nicht.

Dass die Ministerpräsidentenkandidaten Manuel Hagel (CDU) und Cem Özdemir (Grüne) sich jüngst ein Scharmützel über Biber, Wölfe, Artenschutz und Jagdrecht geliefert haben, hat gesetzgeberische Folgen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) hat am Dienstag den Entwurf einer Verordnung in die Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung gegeben, damit Biber, Saatkrähen und Wölfe in das Wildtiermanagement des Landes aufgenommen werden können und dem Jagdgesetz zugeordnet werden.

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