Das Strafmaß muss nun neu festgelegt werden. (Symbolbild) Foto: dpa/Peter Steffen

Der Bundesgerichtshof hat ein - Landgerichts-Urteil zu einem Überfall in einem Tauberbischofsheimer Supermarkt mit einem Staubsauger teilweise aufgehoben.

Karlsruhe - Ein Landgerichts-Urteil zu einem Überfall in einem Supermarkt mit einem Staubsauger hat der Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichts Mosbach muss nun neu über das Strafmaß entscheiden, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Es müsse geklärt werden, inwieweit der Mann bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt habe und sich dies eventuell strafmildernd auswirke. (Az.: 1 StR 146/21)

Der Angeklagte war Ende Januar wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Angeklagte mit dem Staubsauger Geld aus einem Tresor gesaugt hatte. Insgesamt erbeutete der Mann etwa 60 000 Euro. Der Mann hatte erklärt, dass er einen Staubsauger mit zum Tatort in Tauberbischofsheim im Main-Tauber-Kreis gebracht habe. Auf die Idee sei ein Komplize gekommen, der damals Leiter des Einkaufsmarktes war. Ursprünglich sei nur ein fingierter Überfall geplant gewesen.