Die Helfer des Bevölkerungsschutzes sind auch in der Coronapandemie aktiv – wie hier bei der Einrichtung einer Teststation in Stuttgart. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer sich im Bevölkerungsschutz engagiert, soll es künftig in Ausnahmesituationen wie der Coronapandemie leichter haben. Das Land plant dafür eine Gesetzesänderung.

Stuttgart - 8778 ehrenamtliche Einsatzkräfte zählt der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg derzeit. Die Helfer sind in Sanitätsdienst und Betreuung tätig, sie gehören zur Berg-, Wasser- und Höhlenrettung oder führen Rettungshunde. Wenn es zur Katastrophenlage kommt, rücken sie aus und helfen auf Anforderung der zuständigen Behörden, wo immer das nötig ist. Das Land springt ein, wenn es um Verdienstausfälle und Aufwendungen geht. Doch was passiert, wenn die Helfer gebraucht werden, ohne dass eine offizielle Katastrophenlage vorliegt? Zum Beispiel in einer Krise wie der Coronapandemie?