Eine Frau aus dem Kreis Ludwigsburg muss Bürgergeld zurückzahlen. Sie hatte dem Jobcenter nicht sofort mitgeteilt, dass sie wieder einer Beschäftigung nachgeht.
Eine 33-Jährige aus dem Kreis Ludwigsburg ist bereits im Herbst wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, da sie zu Unrecht Bürgergeld bezogen hat. Darüber hinaus muss sie die Summe von insgesamt 13 726,64 Euro zurückzahlen.
Mitteilung ans Jobcenter erfolgte nicht unverzüglich
Wie das Hauptzollamt Heilbronn zu dem Fall mitteilt, hatte die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Ermittlungen aufgenommen, nachdem durch einen Abgleich der Sozialversicherungsdaten ein Anfangsverdacht entstanden war. Demnach hatte die 33-Jährige dem Jobcenter nicht unverzüglich mitgeteilt, dass sie wieder eine Beschäftigung aufgenommen hat.
„Die Leistungsbezieherin ist als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft ihrer Verpflichtung, jede Änderung in den Verhältnissen mitzuteilen, nicht nachgekommen“, so das Hauptzollamt Heilbronn. Durch dieses Versäumnis seien der Frau und den mit ihr zusammenlebenden Angehörigen die genannten Sozialleistungen in fünfstelliger Höhe „ohne rechtlichen Grund“ ausgezahlt worden.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Das sah auch das Amtsgericht Ludwigsburg so und verurteilte die 33-Jährige im Oktober 2025 zur Rückzahlung sowie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.