Es gehe um Gehaltszahlungen durch die Stadt Hamburg, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/dpa

Gegen André Schulz, den früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, ist Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben worden. Bis 2017 seien ihm Nettobezüge in Höhe von 75 177,28 Euro zu Unrecht überwiesen worden.

Hamburg - Gegen den früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, ist Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben worden. Es gehe um Gehaltszahlungen durch die Stadt Hamburg, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Seine ehemalige Dienstvorgesetzte im Landeskriminalamt Hamburg wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt.

Schulz soll nach seiner Wahl zum BDK-Vorsitzenden Ende 2013 eine Verringerung seiner Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden bei entsprechender Halbierung seines Gehalts beantragt haben. Tatsächlich habe er aber die ihm zum 1. Januar 2014 zugewiesene Stelle im Fachstab des Landeskriminalamts nicht angetreten und auch nicht anderweitig für die Polizei Hamburg gearbeitet. Bis zum 28. Februar 2017 seien ihm Nettobezüge in Höhe von 75 177,28 Euro zu Unrecht überwiesen worden, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Seine mitangeklagte ehemalige Dienstvorgesetzte sei hinreichend verdächtig, diesen Zustand geduldet zu haben.

Im Mai 2018 war Schulz von seinem Amt zurückgetreten. In einer Stellungnahme hatte er die Vorwürfe als haltlos bezeichnet. Für einen Kommentar zur Anklageerhebung war er zunächst nicht erreichbar.