Foto: Symbolbild: dpa - Symbolbild: dpa

Weil Ludwigsburg jahrelang den Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten hat, will der Verwaltungsgerichtshof Dieselfahrzeuge jetzt aus der Stadt ausschließen.

Mannheim (dpa)Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Fahrverbote für Dieselfahrer in Ludwigsburg angeordnet. Damit hat das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid in der Barockstadt stattgegeben. Der 10. Senat, der auch schon Reutlingen zu Fahrverboten für Dieselfahrer verdonnert hat, sieht nach einer Mitteilung vom Donnerstag die Maßnahmen von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht folgen. Der Luftreinhalteplan für die Kommune müsse durch Fahrverbote ergänzt werden.

Der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße hatte bei 51 Mikrogramm gelegen. Das Land lässt das VGH-Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen.