Online-Handelsplattformen sollen künftig für die Umsatzsteuerzahlungen ihrer Händler mit in die Pflicht genommen werden.
Stuttgart (dpa) Deutschland will die Betreiber von Internet-Handelsplattformen einem Zeitungsbericht zufolge wohl zu Beginn des kommenden Jahres für die Umsatzsteuerzahlungen ihrer Händler mit in die Pflicht nehmen. Am kommenden Freitag werden die Finanzminister von Bund und Ländern sich wahrscheinlich auf eine entsprechende Regelung verständigen, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) den «Stuttgarter Nachrichten» (Samstag). Dann stehe einem entsprechenden Beschluss des Bundestags nichts mehr im Wege.
Das Ministertreffen finde in Goslar statt, sagte eine Sprecherin der Ministerin der dpa. Da die Plattformen an den Umsätzen verdienten, sei es «angemessen, dass sie auch bei der Steuer auf diese Umsätze in die Pflicht genommen werden», sagte Sitzmann dem Blatt.
Sie und der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hatten die bundesweite Neuregelung vor einem Jahr angestoßen. Viele Händler aus Asien, vor allem China, bieten ihre Waren über Plattformen wie Amazon an; ein Großteil von ihnen ist in Deutschland aber nicht registriert und führt auch keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen dem Fiskus nach Sitzmanns Schätzung dreistellige Millionenbeträge verloren.
Künftig sollen die Betreiber der Plattformen sicherstellen, dass alle Händler, die bei ihnen Geschäfte machen, steuerlich registriert sind. Dadurch kann das Finanzamt beobachten, ob jeder dieser Händler Umsatzsteuer zahlt. Ist das nicht der Fall, muss der Plattformbetreiber den Händler künftig ausschließen, um nicht selbst für die rückständigen Zahlungen ans Finanzamt haftbar gemacht zu werden. Auch deutsche Händler müssen eine Registrierung vorweisen, um auf Plattformen zu verkaufen.