Auf dem Bergfriedhof in Wernau können bald Sternenkinder bestattet werden. Foto: Karin Ait Atmane

Außer dem Grabfeld beschließt der Gemeinderat eine weitere Neuerung, über die die Meinungen allerdings auseinandergingen.

Auf dem Wernauer Bergfriedhof wird ein Grabfeld für sogenannte Sternenkinder angelegt, also für Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Damit will die Stadt für die betroffenen Familien einen Ort der Trauer schaffen, den sie bislang oft nicht hatten. Er soll als geschützter Bereich auf dem Bergfriedhof unter einem Baum entstehen. Grabnutzungsgebühren werden an dieser Stelle nicht erhoben, die Bestattung durch ein Unternehmen muss allerdings von den Familien bezahlt werden.

Neben den Sternenkindergräbern hat der Gemeinderat eine weitere Neuerung beschlossen, über die die Meinungen jedoch auseinandergingen: Künftig dürfen Hunde „an der kurzen Leine“ auf den Friedhof mitgenommen werden. Für die SPD, die Wernauer Bürgerliste und die Jungen Bürger sind die Vierbeiner auf dem Friedhof tabu, schon aufgrund des Risikos, dass sie das Bein heben oder anderes hinterlassen. Allerdings sei ein Hund oft ein Familienmitglied, das Trauernde mit zum Grab nehmen wollten und das im Alltag einfach dabei sei, gab die Bürgermeisterin Christiane Krieger zu bedenken. Die Abstimmung fiel mit zehn Stimmen für die Hunde, neun dagegen und einer Enthaltung denkbar knapp aus. Aber der „Hundeversuch“ läuft nun, und man werde die Situation „engmaschig beobachten“ und beispielsweise darauf achten, ob es Verunreinigungen gebe oder Menschen, „die sich in ihrer Trauer gestört fühlen“.

Wernau beschließt auch höhere Gebühren

Mit der neuen Friedhofssatzung wurde auch die neue Gebührenordnung beschlossen, denn auch auf dem Friedhof wird alles teurer. Die Stadt erhöht in zwei Stufen, um die Kostensteigerung für die Bürgerinnen und Bürger etwas abzupuffern. Zum 1. November dieses Jahres steigen die Gebühren so weit an, dass wieder 70 Prozent Kostendeckung erreicht werden. Damit kostet beispielsweise ein Reihengrab rund 4600 Euro und ein Urnengrab rund 3200 Euro, weitere Gebühren für die Bestattung und die Herstellung des Grabes kommen hinzu. Ab Januar 2028 gilt die nächste Gebührenstufe, dann sind 85 Prozent Kostendeckung das Ziel.