Die Meßstation am Neckartor hat Stuttgart zu bundesweiter Aufmerksamkeit verholfen. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Die Belastung der Luft mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid hat im Jahresverlauf 2020 weiter abgenommen. Zwei der drei Messstationen halten nun den Grenzwert der EU ein, das Neckartor ist nicht mehr weit davon entfernt.

Stuttgart - Die Luftbelastung mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid ist im Jahresverlauf in der Landeshauptstadt weiter gesunken. Im Juli gab es an der Messstelle am Neckartor nach Berechnungen unserer Zeitung einen Mittelwert von 36,5 Mikrogramm, im Jahresmittel (August 2019 bis Juli 2020) weist die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) dort nun 43 Mikrogramm, für die Hohenheimer Straße und den Klett-Platz von 38 und 36 Mikrogramm aus. In der EU gelten maximal 40 Mikrogramm im Jahresmittel als zulässig. Dieser Wert ist in der Hohenheimer Straße mit dem gleitenden Juli-Jahresmittel erstmals unterschritten worden, am Klett-Platz war das bereits im April der Fall.

Im Juli 2019 hatte die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor im Schnitt der letzten zwölf Monate noch bei 62, an der Hohenheimer Straße und am Klett-Platz bei 58 und 46 Mikrogramm gelegen. Der Rückgang hat vielfältige Ursachen, dazu zählt auch das Dieselfahrverbot bis einschließlich Euro-4-Fahrzeugen. In der Zwischenzeit gilt zudem auf den Stuttgarter Hauptverkehrsachsen ein Tempolimit von maximal 40 Kilometern pro Stunde. Die niedrigere Höchstgeschwindigkeit soll vor allem einen besseren Verkehrsfluss bringen.

Strobl: Verbot nicht verhältnismäßig

Anfang September soll in allen Innenstadtbezirken sowie in Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach das Fahrverbot auch für Euro-5-Diesel greifen, die Schilder dazu werden zurzeit aufgestellt.

In der Regierungskoalition von Grünen und CDU gibt es unterschiedliche Ansichten über die Notwendigkeit dieses Verbots. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner jüngsten Eilentscheidung festgestellt, dass das Land nicht zwingend ein Verkehrsverbot aussprechen müsse, wenn der Grenzwert auch anders eingehalten werden könne. Das Land habe aber Gutachten für 2020 mit Überschreitungen auf neun Straßen vorgelegt, außerdem fehlten „tragfähige Prognosen“, die die Einhaltung auch 2021 sicherstellten. Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte das Verbot „nicht verhältnismäßig“ und fordert weitere Rechtsmittel.