Beamte sollten laut Innenministerium einen weiten Bogen um Corona-Risikogebiete machen. Foto: dpa/Britta Pedersen

Sollten Beamte nach ihrer Rückkehr in der Quarantäne nicht arbeiten können, könnte es ihnen teuer zu stehen kommen. Denn das Land hat wenig Verständnis für die Wahl des Urlaubslandes – und macht das nun auch deutlich.

Stuttgart - Baden-Württembergs Beamten droht unter Umständen ein Gehaltsentzug, sollten sie bewusst in ein Corona-Risikogebiet reisen und nach ihrer Rückkehr in Quarantäne gehen. In einem erst nach Beginn der Sommerferien veröffentlichten Schreiben an die Behörden macht das Innenministerium Vorgaben und empfiehlt seinen Beamten und Arbeitnehmern, in den Sommerferien einen weiten Bogen um Risikogebiete zu machen. Wer in einer solchen Region Ferien mache und anschließend in Quarantäne geschickt werde, müsse gegebenenfalls unbezahlten Sonderurlaub nehmen, sofern er nicht daheim arbeiten könne.

„Beamte und Arbeitnehmer des Landes, die in Risikogebiete reisen, gefährden ihre eigene Gesundheit, ihre Dienstleistungsbereitschaft und die Gesundheit der Menschen, denen sie versprochen haben zu dienen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Er hatte bereits am Donnerstag pauschal von einer Auslandreise abgeraten und empfohlen: „Am besten genießt man derzeit seine freien Tage im eigenen Land mit den vorgesehen Abstands- und Hygienemaßnahmen.“

Ähnliche Vorgaben gäbe es auch in der freien Wirtschaft

Von der Quarantänepflicht ausgenommen seien Bedienstete, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis vorlegen könnten. „Wer in Quarantäne muss, hat sicherzustellen, dass er nach der Rückkehr aus dem Urlaub im Homeoffice arbeiten kann“, betonte Strobl. Sei das nicht möglich, müsse das Gleitzeitguthaben aufgebraucht oder Urlaub genommen werden. „Falls diese aufgebraucht sind, müssen Beamtinnen und Beamte Urlaub unter Wegfall der Bezüge einsetzen“, warnte Strobl. Dies gelte nur, wenn eine Region bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet eingestuft worden sei. Ähnliche Vorgaben gibt es auch in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern sowie in der freien Wirtschaft.

Reiserückkehrer aus offiziell eingestuften Risikogebieten müssen sich direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Das gibt das Bundesgesundheitsministerium vor.

Seit diesem Freitag gelten die spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra für das Corona-Krisenmanagement in Deutschland als Risikogebiete. Das geht aus einer Aktualisierung der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) von Freitag hervor. Auf der langen Länderliste der Gesundheitsexperten stehen unter anderem weite Teile der südamerikanischen und afrikanischen Staaten, außerdem zum Beispiel die USA, Bhutan, Indien und Sri Lanka.