Bis Ende März können Krankschreibungen auch telefonisch erfolgen. Foto: imago images/McPHOTO

Bis ins neue Jahr hinein bleiben Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich. Die Hintergründe.

Berlin - Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich. Die Sonderregelung wird nochmals bis Ende März verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies soll unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich und können für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen. Die bisherige Sonderregelung lief bis Jahresende.

Bis Ende März können Kliniken nun auch wieder von Vorgaben zu einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in bestimmten Stationen abweichen, wie der Bundesausschuss beschloss. Bis dahin soll in den Kliniken zudem auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet werden. Die Beschlüsse leisteten einen Beitrag, um Krankenhäuser und Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen und Patienten zu schützen, sagte der Vorsitzende Josef Hecken.