Polizeikontrolle eines E-Scooter-Fahrers in Stuttgart. Foto: dpa - dpa

Die Polizei warnt E-Roller-Mieter davor, betrunken oder bekifft zu fahren

StuttgartDie neusten Unfälle mit E-Scootern offenbaren einen besorgniserregenden Trend: Wenn Fahrer auf den Elektrotretrollern verunglücken, spielt oft übermäßiger Alkoholkonsum eine Rolle. Am Wochenende gab es in Stuttgart gleich zwei Alarmfälle, bei denen die Rollerfahrer mit Werten um die zwei Promille erwischt wurden. Dabei gelten dieselben strengen Regeln wie für Autofahrer.

Laut Polizei war ein 26-Jähriger am Sonntag gegen 3.30 Uhr in der Innenstadt auf einem Geh- und Radweg mit einem E-Scooter unterwegs. Dabei fiel er auf Höhe der Wolframstraße einer Streife auf, die den Mann stoppte. Ein Atemalkoholtest ergab etwa 1,9 Promille. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.

In derselben Nacht hatte es einen
20-Jährigen in Vaihingen schwer erwischt. Er war gegen 4.30 Uhr alkoholisiert auf einem Gehweg unterwegs, stürzte und verletzte sich schwer. Er kam ins Krankenhaus. Der junge Mann soll mit etwa 2,3 Promille alkoholisiert gewesen sein. „Offenbar benutzen Partygänger einen E-Scooter gerne für die letzte Meile nach Hause“, sagt eine Polizeisprecherin, „dass es sich aber um ein Kraftfahrzeug handelt, bei dem die 0,5-Promille-Grenze gilt, bedenken die Betroffenen offenbar nicht.“

So auch nicht ein 26-Jähriger, der ebenfalls am frühen Sonntagmorgen in Göppingen auf einem Gehweg dahinrollte – bis er von einer Streife gestoppt wurde. „Er stand deutlich unter Alkoholeinwirkung“, sagt Polizeisprecher Wolfgang Jürgens. Der Promillewert lag jenseits der absoluten Fahruntauglichkeit von 1,1 Promille. Einsichtig war der 26-Jährige allerdings nicht. Bei der Blutprobe im Krankenhaus leistete er Widerstand. Später verlangte er von der Polizei, nach Hause gefahren zu werden. Er lehnte sich gegen einen Streifenwagen, um die Polizisten an der Wegfahrt zu hindern. Die nahmen ihn dann doch mit – in Gewahrsam.

„Das Thema Alkohol und berauschende Mittel beobachten wir schon, seit es die E-Scooter gibt“, sagt Polizistin Ackermann. Im Juni war ein Mann in Fellbach im Cannabisrausch unterwegs. Manchmal gelten die Vorschriften für Radfahrer, obwohl der Scooter ein Kraftfahrzeug ist. Die 1,6-Promille-Grenze für Radler allerdings gilt nicht auf dem Elektroroller.