Erst scharfe Kritik, jetzt deutliche Annäherung: Die Stadt Stuttgart und die Lebenshilfe wollen den Streit um die Kostenerstattug für die Betreuung von Menschen mit Behinderung lösen.
Nachdem die Lebenshilfe Stuttgart in einem Interview mit unserer Zeitung schwere Vorwürfe gegen die Stadt Stuttgart wegen nicht ausgestellter Bescheide und ausbleibender Zahlungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung erhoben hat, stehen die Zeichen jetzt auf Annäherung. „Die Stadt Stuttgart und die Lebenshilfe Stuttgart haben sich auf eine konstruktive Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit verständigt. Ziel ist es, Leistungen für Menschen mit Behinderung verlässlich und rechtskonform sicherzustellen“, teilten beide Seiten nach einem Gespräch zwischen Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann und den Vorständen der Lebenshilfe Andreas Galts und Markus Schropp mit.
In einer gemeinsamen Erklärung betonte Sußmann: „Uns ist bewusst, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Die Kritik an langen Bearbeitungszeiten und verzögerten Zahlungen nehmen wir ernst.“
Die Lebenshilfe erklärte: „Wir begrüßen es sehr, dass die Stadt Stuttgart den Dialog gesucht hat. Der Konflikt um ausstehende Zahlungen ist sehr belastend. Wir freuen uns, dass es jetzt vorwärts geht.“ Beide Seiten seien sich darüber einig, „dass für die vertraglich vereinbarten und bereits erbrachten Leistungen die Zahlungen zeitnah und in entsprechendem Umfang zu vergüten sind“. Zur Klärung der offenen Punkte wurde ein Arbeitstermin vereinbart. Man sei zuversichtlich, ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen, heißt es in der Erklärung.
Die Stadt bekennt sich zu ihrer Verantwortung
Zuvor hatte die Lebenshilfe Außenständen in Höhe von rund 500.000 Euro beklagt. Die Stadt bestätigte dagegen nur Forderungen von 40.000 Euro. Auch andere Träger der Eingliederungshilfe in Stuttgart hatten sich der Kritik der Lebenshilfe angeschlossen und Außenstände in Millionenhöhe geltend gemacht. Die Lebenshilfe hatte sogar ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die Stadt Stuttgart beantragt. Am 4. März soll es ein Treffen der Sozialbürgermeisterin mit allen Trägern geben.
Gemeinsam hoben Sußmann und die Lebenshilfe hervor: „Jeder Mensch mit Behinderung in Stuttgart soll die Unterstützung erhalten, die er für eine selbstbestimmte Lebensführung braucht“. Die Stadt trage die Verantwortung, „jeden Leistungsantrag termingerecht, sorgfältig und rechtskonform zu prüfen – im Interesse der Betroffenen und zur langfristigen Verlässlichkeit der Angebote“. Trotz der erheblichen strukturellen und personellen Belastungen im Zuge der Umstellung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hätten bereits rund 85 Prozent der erforderlichen Anpassungen erfolgreich umgesetzt werden können.
Gleichzeitig betonen beide Seiten, dass die Einführung des BTHG eine große organisatorische Herausforderung darstelle. Im Interview mit unserer Zeitung hatte Sußmann Probleme eingeräumt. Von den Trägern forderte sie, dass sie Leistungen nicht ohne vorhergehende städtische Bescheide erbringen.
Freie Wähler wollen Klarheit von der Stadt
Unterdessen hat die Freie-Wähler-Fraktion einen Bericht der Verwaltung über die ausstehenden Bescheide und Zahlungen beantragt. „Den Hilferuf der Träger können wir gut nachvollziehen“, schreiben sie. Angesichts der Kritik der Träger sei es notwendig, dass die Stadt dazu im Sozial- und Gesundheitsausschuss oder im Verwaltungsausschuss Stellung nehme.