Aktuell dürfen Jugendliche in Begleitung Sorgeberechtigter auch in der Öffentlichkeit manche alkoholische Getränke wie Bier oder Wein trinken. Das geht dem Bundesdrogenbeauftragten deutlich zu weit.
Für Minderjährige sollte aus Sicht des Bundesdrogenbeauftragten das Trinken von Alkohol tabu sein. „Der Genuss von Alkohol sollte erst ab 18 Jahren, mit dem Erreichen der Volljährigkeit, erlaubt sein“, sagte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Er bekräftigte damit eine bereits seit längerem von ihm erhobene Forderung.
Die Altersgrenze von 18 Jahren gelte bereits für Tabakprodukte, erklärte Blienert. Derzeit lässt das Jugendschutzgesetz zu, dass Jugendliche in Begleitung Sorgeberechtigter in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke wie Bier oder Wein zu sich nehmen. „Vom begleiteten Trinken ab 14 Jahre halte ich gar nichts“, sagte Blienert dazu und führte aus: „Alkohol ist ein Zellgift, das ab dem ersten Tropfen wirkt. (...) Es gibt keinen Alkoholkonsum, der unbedenklich ist. Besonders stark wirkt Alkohol natürlich bei Heranwachsenden, die noch in der körperlichen Entwicklung sind. Er schädigt nachweislich das Gehirn.“
Auch Lauterbach sprach sich für Verbot des „begleitenden Trinkens“ aus
Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich im Juni mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, dass Fachleute bis zum November die Regeln im Jugendschutzgesetz noch einmal genauer unter die Lupe nehmen sollen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens für 14- bis 16-Jährige aus.
„Ich finde es sehr gut, dass die Gesundheitsminister aller Länder jetzt zumindest mal über ein striktes „ab 16“ diskutieren. Die Debatte anzuschieben, hat sich gelohnt“, sagte Blienert der „Rheinischen Post“.