Der Städtetag setzt auf schlankere behördliche Vorgaben beim Wohnungsbau. Foto: Gottfried Stoppel/Gottfried Stoppel

Der Städtetag Baden-Württemberg hat Lösungsideen gesammelt und schlägt vor, den maßlos überfrachteten Prüfungskanon der Baurechtsbehörden zu entschlacken.

Mehr Eigenverantwortung für den Bauherrn und ein neuer Umgang mit dem Widerspruchsrecht: Das sind nur einige der Vorschläge, mit denen der Städtetag Baden-Württemberg nun an die Öffentlichkeit gegangen ist. Ein zentrales Anliegen aller Städte sei es, so betont Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, möglichst schnell neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

„Wir teilen dabei die Erkenntnis von Bauministerin Nicole Razavi, dass wir Anreize setzen und Bürokratie abbauen müssen“, betont Broß: „Die Weiterentwicklung des Förderprogramms zum sozialen Wohnungsbau war ein guter und wichtiger Schritt. Darauf darf sich das Land aber nicht ausruhen.“

Welche Vorschriften müssen im vereinfachten Verfahren geprüft werden?

Der Städtetag sei nun einen Schritt weitergegangen und habe konkrete Vorschläge erarbeitet. Im Fokus stehen Erleichterungen für die Bauherren. So müsse das Land den Prüfungsumfang im Genehmigungsverfahren reduzieren und die Verantwortung der Umsetzung von Vorgaben von „umweltbezogenen Fachgesetzen“ an den Bauherrn geben. Auch müsse das Land Klarheit schaffen, welche Vorschriften im vereinfachten Verfahren überhaupt zu prüfen seien. Broß: „Denn das verrät das Gesetz nicht.“ Diese Beschleunigung sei ohne Gesetzesänderung möglich, nämlich per Ministeriumserlass.

Einen konkreten Vorschlag zur Verschlankung des überladenen Prüfungskanons mit nahezu 100 Einzelprüfungsaufträgen hat der Städtetag gemacht. Ziel müsse sein zu prüfen, was aus diesen Prüfungsvorgaben, die von Schottergärten über Artenschutz und Photovoltaikvorgaben bis zum Biotopschutz und Brandschutzmaßnahmen reichen, aus dem Kanon der Baurechtsbehörden herausgenommen werden könne.

Gegebenenfalls Verzicht auf das Widerspruchsverfahren

Auch müsse das Land sich Gedanken über das Widerspruchsverfahren machen. Wenn Nachbarn offensichtlich zu erkennen geben, dass der Konflikt im Widerspruchsverfahren nicht befriedet werden könne, koste das Verfahren oft erhebliche Zeit, bringe aber kaum einen Mehrwert. Broß: „In solchen Fällen sollte der Streit ohne Widerspruchsverfahren direkt von den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Wichtig ist, dass eine grundlegende Novellierung der Landesbauordnung noch in dieser Legislaturperiode angegangen wird“, so Ralf Broß.

Im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen reagiert man zurückhaltend auf den Vorstoß. Ein Sprecher: „Aktuell werden Vorschläge in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter des Städtetags beteiligt sind, erarbeitet. Die Ergebnisse werden zeitnah präsentiert.“