Das Parkhaus im Treffpunkt Rotebühlplatz muss nicht barrierefrei umgestaltet werden. Sich aber in diesem Fall auf Paragrafen zurückzuziehen, steht der Stadt Stuttgart nicht gut an, meint unser Redakteur Martin Haar.
Stuttgart - Recht und Ordnung sind im Parkhaus des Treffpunkts Rotebühlplatz nicht verletzt. Eine erhöhte Anforderung im Sinne der Barrierefreiheit gilt für Gebäude im Bestand nicht. Nur bei Neubauten besteht die Verpflichtung, eine Barrierefreiheit umzusetzen.
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