Wohin mit den Milliarden? Sollen Soffin-Schulden getilgt werden? Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

2,2 Milliarden Euro sind aus dem Fonds zur Bankenrettung übrig. Die Bürgerbewegung Finanzwende plädiert für Schuldentilgung.

In Zeiten knapper Kassen und eines Bundesfinanzministers, der eisern auf Haushaltsdisziplin pocht, sollte die Sache klar sein. Auf der einen Seite steht freies Guthaben eines nationalen Fonds zur Bankenrettung von 2,2 Milliarden Euro. Auf der anderen Seite drückt die Last von 22,8 Milliarden Euro Schulden aus dem einst ebenfalls zu dem Zweck gegründeten Finanzmarktstabilisierungsfonds (Soffin).

Dazu kommt ein Rechtsgutachten, das klipp und klar feststellt, dass die 2,2 Milliarden Euro weder vom Bundeshaushalt vereinnahmt noch an Banken ausgekehrt werden können, sich aber für die Tilgung von Soffin-Schulden anbietet. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ficht das aber nicht an. Er will Banken begünstigen, was Kritik provoziert.

„Das Geld darf nicht an Banken verschenkt werden“, protestiert Gerhard Schick. Der ehemaligen Grünen-Parlamentarier und Finanzexperte ist heute Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende und appelliert an das Parlament, dem FDP-geführten Finanzministerium ein solches Geschenk nicht durchgehen zu lassen. Es müsse wie in dem vom Ministerium selbst in Auftrag gegebenen Gutachten gefordert, zur Tilgung von Schulden im Zusammenhang mit der letzten Bankenkrise verwendet werden.

Das Bundesfinanzministerium will sich offiziell nicht zum Streitthema äußern. Die Verwendung der 2,2 Milliarden Euro Altmittel müsse spätestens zum 1. Januar 2024 entschieden sein, heißt es lapidar. Dazu werde die Bundesregierung rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen.

Schweigen im Walde

Auf die Frage, wie dieser Vorschlag aussehen könnte und ob ein Weg bevorzugt werde, erntet man Schweigen. Klare Sprache spricht aber ein Schreiben des Ministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags von Mitte dieser Woche.

Darin wird unumstritten festgehalten, dass die 2,2 Milliarden Euro kein Steuergeld sind, sondern seinerzeit von Banken aufgebracht wurden. Deshalb müssten sie gruppennütziger Verwendung zugeführt werden, wie das im juristischen Jargon heißt. Der Bundeshaushalt dürfe die Gelder nicht kassieren, schreibt das Ministerium dem Gutachten folgend, um ihm dann diametral zu widersprechen.

„Zulässig wäre aber die Rückerstattung … an die ursprünglich Abgabepflichtigen“, erklärt Lindners Ministerium und meint damit Banken. Damit präferiert es eine im Gutachten von Professor Ekkehart Reimer und seiner akademischen Mitarbeiterin Andjela Milutinovic vom Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg ausdrücklich ausgeschlossene Lösung.

Finanzwende-Chef ist empört

Lindners Ministerium wiederum widerspricht ausdrücklich der im Gutachten präferierten Lösung, mit dem Geld Soffin-Schulden zu tilgen. Das berge Risiken hinsichtlich des Sonderabgaberechts, obwohl das Gutachten die als gering einschätzt. „Die Argumente des Gutachtens werden umgedreht“, kritisiert Schick empört. Die Banken könnten die Milliarden verbindlich dazu verwenden, die Transformation der deutschen Wirtschaft zu unterstützen, warb Lindners Ministerium im Finanzausschuss für die eigene Position. Eine Übertragung der Gelder an den Transformationsfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sei im Gespräch, will Schick erfahren haben. Im Papier des Bundesfinanzministeriums wird das aber nicht erwähnt. Dort ist nur vage von Geld für Transformationszwecke die Rede.

„Das ist eine leere Zusage ohne rechtliche Bindung“, warnt Schick. SPD, Grüne und Linke wähnt er mit seiner Kritik auf der eigenen Seite, die Unionsparteien und AfD dagegen auf Linie der FDP. Das könnte auf neuen Streit in der Ampelkoalition deuten. Immerhin geht es um 2,2 Milliarden Euro, die in irgendeiner Form entweder den Steuerzahlern oder den Banken zufließen.

Endgültig entschieden wird dem Vernehmen nach im Mai.