Nach fast drei Jahren lebt das Handgranaten-Attentat von Altbach wieder auf. Der Bundesgerichtshof war nicht mit allen Urteilen gegen beteiligte Gewalttäter einverstanden.
Wer zuerst wegschaut oder blinzelt, hat verloren. Nur wenige Meter voneinander entfernt fixieren sich die beiden jungen Männer mit starrem Blick. Face-Off oder Staredown nennen das die Boxer. Dem einen werden gerade Handschellen angelegt, Justizbeamte bringen ihn aus dem Zeugenstuhl zurück ins Gefängnis. Es ist der Handgranatenwerfer vom Altbacher Friedhof, heute 26 Jahre alt. Vor ihm, auf der Anklagebank, sitzt ein 22-Jähriger, dem vorgeworfen wird, zu dem Mob gehört zu haben, der den Attentäter fast zu Tode geprügelt hatte. Ein Duell der Blicke zwischen Angehörigen zweier verfeindeter Gruppierungen.
Der 22-Jährige ist ein alter Bekannter für die Stuttgarter Justiz. Im bewaffneten Konflikt zweier rivalisierenden multiethnischen Gruppierungen befindet sich der junge Mann sozusagen in einer Dauerschleife im Landgericht. Seit Freitag wird seine Rolle nach dem Handgranaten-Attentat auf dem Friedhof Altbach am 9. Juni 2023 noch einmal von vorne beleuchtet. Altbach ist noch immer nicht vollständig aufgearbeitet: Mag der Landesinnenminister die Gruppierungen inzwischen für gezähmt halten – die Justiz hat noch immer reichlich zu tun.
Die Tat in Altbach gilt als Höhepunkt in der Auseinandersetzung zweier multiethnischer, im Kern kurdisch geprägter Gruppierungen. Bei der Beisetzung eines 20-Jährigen, ein Angehöriger der Esslingen/Ludwigsburg-Gruppe, wurde die Trauergemeinde von einem zur Tatzeit 23-Jährigen, der gegnerischen Zuffenhausen/Göppingen-Clique zugehörig, mit einer Handgranate angegriffen. Nur durch glückliche Umstände detonierte der Sprengkörper etwas abseits – es blieb bei 15 Verletzten. Etwa 20 bis 30 Personen verfolgten den Attentäter, malträtierten ihn – und ließen sich erst stoppen, als ein 55-jähriger Streifenpolizist seine Dienstwaffe zog.
Vor allem bei dem jungen Mann aus Ludwigsburg stellt sich die Frage: Was bleibt von all den Urteilen am Ende übrig? Der Deutsche kurdischer Herkunft saß von Dezember 2023 bis April 2024 auf der Anklagebank, weil er in Altbach zu dem Mob gehört haben soll, der den flüchtenden Handgranaten-Werfer lebensgefährlich verletzt hatte. Von Oktober 2024 bis September 2025 beschäftigte sich die 14. Strafkammer mit ihm: Er soll beim bewaffneten Angriff auf ein Führungsmitglied der verfeindeten Zuffenhausen-Gruppe am 17. März 2023 ebenfalls gefeuert haben. Das Opfer saß hinterher querschnittsgelähmt im Rollstuhl.
„Die Beweiswürdigung weist Lücken auf“
Für den Komplex Altbach war der Angehörige der Esslingen/Ludwigsburg-Gruppierung von der 4. Jugendstrafkammer zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Für den Angriff auf die Zuffenhausen/Göppingen-Clique vor dem Stammlokal in Zuffenhausen verhängte die 14. Kammer eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Beiden Urteilen ist gemeinsam: Sie sind nicht rechtskräftig. Im Fall Altbach hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Landgericht nunmehr in die Strafrunde geschickt. Dieses Verfahren muss neu aufgerollt werden.
„Zum einen hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht dargelegt, worauf es seine Überzeugung stützt, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war“, rügten die Karlsruher Bundesrichter. Und auch der Staatsanwaltschaft gaben sie recht: Die Ankläger hatten auf versuchten Totschlag plädiert - das Urteil lautete aber lediglich auf gefährliche Körperverletzung. „Die Beweiswürdigung weist Lücken auf“, so der BGH dazu. Wie es mit dem Fall Zuffenhausen aussieht, dazu gibt es aus Karlsruhe bisher noch keine Signale.
Mit Blaulicht Richtung Autobahn
Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Guido Ernst hat für den neuen Prozess Termine bis Mitte April festgelegt. Der 22-Jährige ist trotz der massiven Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die ihm in anderen Verfahren Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und eines Einhandmessers am Stuttgarter Karlsplatz vorwirft, derzeit ein freier Mann. Laut seinem Anwalt Markus Bessler wurde der Haftbefehl wegen der bisher absolvierten langen Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Für den 26-jährigen Altbach-Attentäter dagegen, im März 2024 wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt, gelten höchste Sicherheitsvorkehrungen. Als Zeuge und Nebenkläger mochte er nur wenig beitragen: „Ich erinnere mich nur an meinen Anwalt und ans Krankenhaus“, sagt der Iraner mit kurdischen Wurzeln. Dass er die Handgranate geworfen habe, „das wird so gesagt“. Sein Anwalt habe ihm damals zu einem Geständnis geraten. Was in Altbach geschah, da habe er nur „Dunkles vor Augen“. Nach dem Blicke-Duell im Gerichtssaal wurde er von Beamten der Spezialeinheit Sicherheitsgruppe Justiz zurück nach Freiburg in die Haftanstalt transportiert. Der Gefangenentransporter fuhr mit Blaulicht Richtung Autobahn.