Wo gefeiert wird, wie hier beim Estival in Esslingen im Vorjahr, da wird auch gesungen. Foto: Horst Rudel/Horst Rudel

Ein Musikverein aus Esslingen geriet in Internetforen in die Kritik, weil er an einem Nachmittag vor Kinderpublikum das als sexistisch geltende Lied „Layla“ zum Besten gab. Jetzt machen sich Veranstalter und Kommunen Gedanken, wie sie so eine Situation verhindern können.

Obwohl der Fall „Layla“ ein Jahr alt ist, reizt er noch immer die Gemüter. Ein kleiner Videoschnipsel von einem Konzert des Musikvereins Liebersbronn aus Esslingen sorgte für anderthalb Millionen Klicks auf Instagram. Der Inhalt des Videos: Die Musiker spielten am Nachmittag vor Kinderpublikum das als sexistisch geltende Lied. Der Musikverein reagierte prompt: Sie würden über das Thema nachdenken und das Lied auf keinen Fall mehr nachmittags spielen, wenn Kinder im Publikum sein könnten.

Die Bewährungsprobe folgt in wenigen Wochen, wenn der Verein auf dem Bergfest des Fördervereins „Wir vom Berg“ im Esslinger Stadtteil Hegensberg aufspielt. Der Verein ist gewappnet, weil viele Kinder und Jugendliche erwartet werden – sowohl als Gäste als auch als Akteure auf der Bühne. Über den Ballermann-Schlager „Layla“ könne und dürfe man sich aufregen, sagt der Vorsitzende des Vereins Ralf Morsch. Auch wenn „ganz viele Schlager und sogenannte Volkslieder mit schlüpfrigem und nicht jugendfreiem Text versehen“ seien, hätte der Musikverein das Lied nicht zu dieser Uhrzeit für dieses Publikum spielen sollen, so die Einschätzung von Morsch. Damit beim Bergfest erst gar kein Grund für eine deutschlandweite Aufregung besteht, würde man mit den Musikern sprechen und ein „jugendfreies Repertoire“ vereinbaren.

Nicht nur Kritik am Musikverein

Außer Kritik erntete der Verein auch Verständnis und Solidarität. So schreibt ein Facebook-User: „Gut, dass der MVL den Spaß nicht vergessen hat.“ Ein Leserbriefschreiber rät, „aus einer Mücke keinen Elefanten“ zu machen. Der Aufregertitel „Layla“ verdiene weder musikalisch noch inhaltlich irgendeine Beachtung, „da er ein typisch primitiver Mitgröltitel ist, bei dem das Publikum ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration ohne großes Nachdenken“ mitsinge. Wenn man an alle Schlager die Maßstäbe anlegen würde wie an „Layla“, dürften nahezu die Hälfte aller Titel nicht mehr aufgeführt werden.“

Das Lied gilt als sexistisch. Im Mittelpunkt der Triviallyrik steht eine Frau, deren Wesen sich aus der Sicht des lyrischen Ichs auf wenige Merkmale reduzieren lässt: „blondes Haar“, „schöner“, „jünger“, „geiler“ und „Puffmama“. Viel mehr gibt das Lied nicht her. Im vergangenen Sommer rief es Skandale hervor, weil Organisatoren großer Volksfeste es nicht gespielt haben wollten.

Die Stadt Würzburg verfügte, dass „jede Art von rassistischem, sexistischem oder extremem Liedgut“ auf städtischen Veranstaltungen unerwünscht sei. Im Grund genommen eine Selbstverständlichkeit, aber auch eine Auslegungsfrage. In Würzburg dürfen daher auf städtischen Veranstaltungen Lieder wie „Layla“ oder das „Donaulied“ nicht mehr gespielt werden.

Wie sieht das in Esslingen aus? Gibt es eine Verfügung? In Esslingen sei es eine Selbstverständlichkeit, dass jede Art von rassistischem, sexistischem und extremem Liedgut auf städtischen Veranstaltungen und auch darüber hinaus unerwünscht ist, sagt Pressesprecherin Nicole Amolsch. Eine entsprechende Verfügung gebe es allerdings nicht. Auch Kirchheim unter Teck hat keine derartige Verfügung, legt laut Sprecherin Jasmin Kögel aber großen Wert darauf, Rassismus und Sexismus zu vermeiden und zu verbieten – übrigens auch bei der Plakatierung. Sollte eine Verfügung notwendig werden, behielte sich die Stadtverwaltung vor, eine solche zu erlassen.

In Ostfildern, so der Pressesprecher Dominique Wehrle, werde bei städtischen Veranstaltungen, die einen musikalischen Teil haben, in der Regel die Musikauswahl vorab besprochen.