Bahnsteigkarten gab es in Stuttgart vor langer Zeit einmal, wenn auch nur eingeschränkt. Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

In Hamburg muss ein Ticket gelöst werden, sobald man am Bahnsteig wartet, um sich beispielsweise zu verabschieden. Ohne Karte droht eine hohe Strafe. Wie sieht es in Stuttgart aus?

Wer Freunde oder Familienmitglieder am Bahnsteig verabschieden möchte, tut dies wohl ohne große Überlegungen an ein Ticket. Schließlich wird kein Verkehrsmittel genutzt. In Hamburg kostet Tschüss sagen trotzdem. 10 Cent werden am Fahrkartenautomaten für eine Bahnsteigkarte fällig. Sie berechtigt den Käufer, sich ab Kauf eine Stunde am Bahnsteig aufzuhalten.

In Deutschland ist das Ticket umstritten, die Hansestadt hält bis heute daran fest. „Die Ausgabe von Bahnsteigkarten stellt sicher, dass Personen, die nicht mit den Verkehrsmitteln fahren wollen, aber aus anderen Gründen den Bahnsteig betreten möchten, bei diesen ‚Abgangskontrollen’ nicht wie Personen ohne Fahrschein behandelt werden“, erklärt Rainer Vohl, Pressesprecher des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Es gebe sie seit mehreren Jahrzehnten, so Vohl.

Bahnsteigkarten gab es auch einmal in Stuttgart

Bundesweit sieht das anders aus. Bahnsteigkarten seien in Deutschland fast überall vor 50 bis 60 Jahren abgeschafft worden, weiß Ulrike Weißinger, Pressesprecherin beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Einen einheitlichen Termin gab es nicht, wie die Deutsche Bahn bestätigt. „Nur noch Rentner erinnern sich an dieses Relikt“, sagt Weißinger. „In den 60er Jahren gab es am Zugang zu den Gleisen im Stuttgarter Hauptbahnhof Zugangskontrollen mit Bahnsteigkarten.“ Im Bereich von Stadtbahnen und Bussen habe es allerdings auch in der Vergangenheit keine Tickets dieser Art gegeben.

In Hamburg werden die Abgangskontrollen zusätzliche zu den Kontrollen in den Fahrzeugen durchgeführt. „Bei Kontrollen in den Bahnen besteht für Personen ohne gültigen Fahrschein häufig die Möglichkeit, sich der Kontrolle durch das Aussteigen an der nächsten Haltestelle zu entziehen“, argumentiert Rainer Vohl.

Ohne Fahrschein 60 Euro Strafe

Dass Menschen in Hamburg ohne Bahnsteigkarte erwischt wurden, kam im vergangenen Jahr nicht selten vor. Man habe „insgesamt 1097 Personen bei einer Fahrkartenkontrolle angetroffen, die angaben, nicht in einer Bahn gewesen zu sein und gleichzeitig weder eine Fahrkarte noch eine Bahnsteigkarte vorweisen konnten“, sagt der HVV-Sprecher Vohl. Ohne gültigen Fahrschein muss mit einer Strafe von 60 Euro gerechnet werden.

In Stuttgart wird bei der Fahrkartenkontrolle anders verfahren. „Fahrgäste schließen erst mit dem Betreten eines Fahrzeuges einen Beförderungsvertrag ab. Fahrausweisprüfungen finden daher ausschließlich in den Fahrzeugen statt“, sagt Ulrike Weißinger. Aus VVS-Sicht ergeben Bahnsteigkarten wie in der Hansestadt keinen Sinn, Überlegungen diese wieder einzuführen, gebe es derzeit nicht.