Nach einer Revision muss der 19 Jahre alte Täter, der am Bahnhof Endersbach einen Mann getötet hat, ein halbes Jahr weniger in Haft.
Das Landgericht Stuttgart hat einen 19-Jährigen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte im Juni 2021 am Bahnhof von Weinstadt-Endersbach nach einem Trinkgelage mit einem 48-Jährigen seinen Zechkumpanen erschlagen. Warum es zu dem Streit und der Attacke gekommen war, wurde nie endgültig geklärt. Das Opfer wurde von einer Passantin entdeckt und zunächst für ohnmächtig gehalten. Eine Obduktion offenbarte dann massive Gewalteinwirkung.
Es handelt sich bereits um das zweite Urteil in der Sache. Der Täter war bereits im November 2021 zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gefunden. Der Verurteilte ging in Revision – und tatsächlich wies der Bundesgerichtshof (BGH) das Landgericht Stuttgart an, den Fall vor einer anderen Kammer teilweise neu zu verhandeln. Der Grund war nicht, dass Zweifel an der Schuld des jungen Mannes bestanden. Der BGH begründete die Entscheidung vielmehr damit, dass das Landgericht sein Urteil nicht ausreichend begründet und einige Punkte aus der Beweisaufnahme nicht ausreichend in der Begründung gewürdigt habe.
Das Landgericht Stuttgart hat nun das zweite Urteil in dem Fall gesprochen, die Strafe fällt nun etwas milder aus. Vier Jahre und sechs Monate muss der inzwischen 19-Jährige in Jugendhaft. Details zu dem Urteil sind nicht bekannt, da sowohl die Verhandlung als auch die Entscheidung nichtöffentlich abliefen. Das ist vorgeschrieben, wenn Angeklagte noch nicht volljährig sind.