Gegen den Tiefbahnhof wird noch immer demonstriert. Ein Gericht will nun klären, ob die Bahn Anspruch auf Milliarden hat. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Vor rund fünf Jahren hat die Deutsche Bahn AG ihre Partner verklagt. Nun soll die Frage der Zahlungspflicht erstmals von einem Gericht bewertet werden.

Vor 13 Jahren hat die Deutsche Bahn den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart und von 60 Kilometer Gleisinfrastruktur begonnen. Wer Ende 2025, wenn das Projekt Stuttgart 21 laut Bahn AG abgeschlossen sein soll, wie viel daran zahlen wird, ist ungeklärt. 9,7 Milliarden Euro hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn inzwischen freigegeben, von Land, Stadt und Region Stuttgart sowie dem Flughafen hätte der Staatskonzern gern einen Anteil von noch etwa 3,4 Milliarden Euro. Dazu wurde im Dezember 2016 eine Klage eingereicht.

60 Plätze für Zuhörende

Das Verwaltungsgericht Stuttgart will sich als erste Instanz am Montag, 8. Mai, erstmals diesem Thema widmen. Für die Verhandlung um 13.30 Uhr in der Augustenstraße 5 wird ein erhebliches Interesse erwartet, denn Stuttgart 21 ist nach wie vor umstritten. Im Saal wird es rund 60 Plätze für Zuhörerinnen und Zuhörer geben. Dafür werden Platzkarten ausgegeben, es gibt keine Stehplätze.

Es geht um einen Satz im Finanzierungsvertrag

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich mehr als 12 000 Seiten Akten zu dem Fall angesehen. Das Gericht soll in erster Instanz die Frage klären, welche Bedeutung der sogenannten Sprechklausel im S-21-Finanzierungsvertrag zukommt. Konkret heißt es in Paragraf 8 (Kostenänderungen des Projekts): „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehme die EIU und das Land Gespräche auf.“ Die EIU sind das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen Deutsche Bahn, „weitere Kostensteigerungen“ meinen Kosten über die fixierten 4,526 Milliarden Euro.

Wird eine Klage abgetrennt?

Die Bahn interpretiert den Satz als unendliche Zahlungspflicht, die S-21-Partner lesen ihn als Zugeständnis für ein unverbindliches Gespräch. In diesem ersten Verhandlungstermin ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Es könnte um den weiteren Fahrplan gehen, zum Beispiel darum, ob zunächst nur eine Klage gegen einen der S-21-Partner verhandelt wird und weitere ruhen oder ausgesetzt werden.