Bei ihrem Kampf gegen die Belegausgabepflicht können die Bäcker im Südwesten auf keine Hilfe vom Landesfinanzministerium hoffen.
Berlin - Die deutschen Bäcker schlagen Alarm. Sie befürchten ab Januar in einer Bürokratielawine zu ertrinken. Genauer gesagt in einer Papierlawine. Darum geht es: Ab Januar gilt die sogenannte Belegausgabepflicht. Jeder Kunde muss dann bei jedem noch so kleinen Einkauf zwingend einen Kassenbons erhalten. Kein Brötchen mehr ohne Kassenbons. Die Bäckereien sind verpflichtet, dem Kunden für jede Brezel, jeden Quarkwecken einen Beleg auszuhändigen.
Im Südwesten sind 1600 Bäckereibetriebe betroffen
Daniel Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Bäckerhandwerks rechnet das bei rund 100 000 Kunden im Jahr pro Verkaufsfiliale auf über 5 Milliarden Bons aus Papier hoch. Auch im Südwesten, hier sind 1600 Betriebe von der neuen Regelung betroffen, ist der Unmut über die neue Vorschrift groß. Stefan Körber, der Hauptgeschäftsführer des Landesinnungsverbandes bezweifelt die Notwendigkeit. „Wenn der Kunde danach verlangt, bekommt er natürlich heute schon seinen Beleg.“ Der Anteil der Kunden, die tatsächlich einen Bon verlangen, liegt nach Angaben des Zentralverbandes aber bei nur unter drei Prozent. Körber ärgert sich darüber, „dass uns Bäckern offenbar unterstellt wird, wir arbeiten nicht korrekt oder tricksen“. Er frage sich, „von welchem Menschenbild der Gesetzgeber da ausgeht.“
140 Euro Mehrkosten an Papier pro Kasse
Körber weist darauf hin, dass der Gesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit an die Hand gebe, einzelne Branchen von der Belegpflicht auszunehmen. Im Land bestehe aber die Situation, „dass jeder einzelne Betrieb einen Antrag auf Befreiung stellen müsste.“ Es gebe dafür noch nicht einmal ein Antragsformular. „Jeder muss also seinen eigenen Aufsatz verfassen, warum gerade bei ihm ein unzumutbarer Aufwand vorliegt.“ Ihm sei auch „keine einzige Bäckerei im Südwesten bekannt, für die eine solche Ausnahmeregelung gilt.“ Den zusätzlichen Papierbedarf beziffert Körber auf „rund 140 Euro jährlich pro Kasse“.
Körber sieht eine Lösung für das Problem: „Wir wären glücklich, wenn das Landesfinanzministerium die Finanzämter anwiese, ihre Praxis umzustellen, weil sie für die Bäckereien nicht zumutbar ist.“ Darauf aber können die Bäcker nach Recherchen unserer Zeitung nicht hoffen.
Schwellen für Ausnahmen sind hoch
Die Schwellen für Ausnahmen von der Belegpflicht seien hoch, erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung. Sie seien nur dann möglich, wenn der Aufwand unzumutbar sei. „Bei den Gewerbetreibenden, die ohnehin Registrierkassen betreiben müssen, ist es jedoch kein unzumutbarer Aufwand, dass ein Beleg für den Kaufvorgang gedruckt wird“, heißt es in der Antwort. „Denkbar“ wären Ausnahmen „bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten oder für Vereine, die auf dem Sommerfest Kuchen verkaufen“. Der Gesetzgeber habe eine Reihe neuer Regelungen zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgenommen. In diesem Kontext müsse auch die Belegpflicht gesehen werden. „Mit dieser neuen Regelung tritt der Gesetzgeber Steuerausfällen bei bargeldintensiven betrieben wie Bäcker, Metzger, Wirte, entgegen“, teilte die Sprecherin weiter mit. Dabei gehe der Gesetzgeber von Steuerverlusten „in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro jährlich aus“.